Die Sächsische Regierungskoalition hat einen “Gesetzentwurf zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes” vorgelegt.
Wichtigster Punkt aus Sicht der privaten Radio-Veranstalter dürfte wohl sein, dass die bislang gesetzlich geregelte UKW-Abschaltung zum 31.12.2025 aufgehoben werden soll.
Außerdem gibt es neue Regelungen zum Verhältnis Medienrat und Versammlung. Und die SLM soll umbenannt werden.