Teil II unserer Podcast-Serie zu Qualität in den Medien:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag der Grundversorgung für die Bevölkerung. Er muss Angebote machen, die für alle da sind – auch, damit sich die Bürgerinnen und Bürger eine Meinung für politische Entscheidungen bilden können.
In dieser Folge sprechen wir über den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und die Veränderung durch den 3. Medienänderungsstaatsvertrag. Der verpflichtet die Rundfunkanstalten dazu, die eigene Qualität systematisch zu bewerten.