Im neuen Jahr stehen in der Medienpolitik in Mitteldeutschland einige Veränderungen bevor: In Arbeit befindet sich gerade die Änderung des fast 30 Jahre alten MDR-Rundfunkstaatsvertrages. Der Vertrag von 1991 ist an einigen Stellen in die Jahre gekommen. Nicht nur, dass dem sogenannten ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Politikferne der Rundfunkräte noch nicht Rechnung getragen wird, auch sind im “alten” Staatsvertrag beispielsweise noch Tochtergesellschaften des MDR aufgeführt, die in dieser Form gar nicht mehr existieren. Nach 30 Jahren braucht ein Vertrag eben einfach mal eine Erneuerung.
Wir sprechen mit Heiko Hilker vom Dresdner Institut für Medien, Bildung und Beratung über die aktuelle Entwicklung.