Der amtierende Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) bleibt vorerst geschäftsführend im Amt. Wann ein neuer SLM-Medienrat gewählt wird, ist aktuell nicht abzusehen.
Eigentlich hätte die Wahl im Sächsischen Landtag im November erfolgen müssen. Denn die Amtszeit des aktuellen SLM-Medienrats endet turnusgemäß "mit Ablauf des 5. Dezember 2022", wie es in einer Unterrichtung des Präsidenten des Sächsischen Landtags heißt (Drucksache 7/11288).
Allerdings ist in der Präsidiumssitzung des Landtags am 2.11. entschieden worden, die Wahl im November nicht auf die Tagesordnung zu setzen.
Bislang keine Verständigung in der Koalition
Hintergrund ist, dass die Mitglieder des wichtigsten Gremiums der SLM im Landtag mit einer 2/3-Mehrheit gewählt werden müssen.
Allerdings herrscht aktuell wohl noch nicht einmal zwischen den Regierungsparteien CDU, Grüne und SPD eine Verständigung über die künftige Zusammensetzung des fünfköpfigen Gremiums.
Für die 2/3-Mehrheit wird diese allerdings benötigt. Dazu wird noch eine Absprache mit einer der Oppositionsparteien benötigt, um die nötigen Mehrheiten sicherzustellen. Das kann aus Gründen der politischen Hygiene nur die Linke sein, die folglich einen der Sitze beanspruchen wird.
Kandidaten-Liste liegt vor
Die Liste mit möglichen Kandidaten liegt den Fraktionen nun seit der Präsidiumssitzung am 2.11. offziell vor.
Die Kandidaten konnten bis 5.9.2022 vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt waren die einzelnen in der SLM-Versammlung vertretenen Organisationen und Gruppen, Organisationen und Gruppen aus dem Medienbereich mit überregionaler Bedeutung sowie die Organe der Landesanstalt.
Die Landtagsverwaltung hat die Gültigkeit der Vorschläge geprüft. Die Namensliste ist ebenfalls in der Drucksache 7/11288 einzusehen, ebenso wie die vorschlagenden Organisationen.
Mindestens zwei Medienrats-Mitglieder scheiden aus
Unter den Vorschlägen sind mit Markus Heinker, Eva Brackelmann und Fabian Magerl auch drei bisherige Medienrats-Mitglieder. Die Medienräte Prof. Rüdiger Steinmetz und Michael Sagurna dagegen werden aus dem Gremium ausscheiden, weil sie bereits zwei Amtszeiten absolviert haben.
Hier sind alle Vorschläge aufgelistet - wir haben Erläuterungen in Klammern eingefügt:
- Eva Brackelmann (amtierende Vizepräsidentin des SLM-Medienrat)
- Hans Demmel
- Prof. Dr. Hubertus Gersdorf
- Johannes Gerstengarbe
- Oliver Gibtner-Weidlich (Mitglied der SLM-Versammlung)
- Prof. Dr. Markus Heinker (amtierender Präsident des SLM-Medienrat)
- Katrin Kleeberg
- Gundula Lasch (Mitglied der SLM-Versammlung)
- Dr. Fabian Magerl (amtierender SLM-Medienrat)
- Thomas Neie (Mitglied der SLM-Versammlung)
- Katja Röckel
- Dawid Statnik (Vorsitzender der SLM-Versammlung)
- Romina Stawowy
- Torsten Tannenberg
- Henrike Terheyden
Der Liste hängt außerdem eine Stellungnahme des Präsidiums des Landtags an, aus der hervorgeht, dass vier der Kandidatinnen und Kandidaten aktuell Mitglied der SLM-Versammlung sind. Sie müssten im Falle einer Wahl aus der Versammlung ausscheiden.
Eine Reihe von Vorschlägen sind außerdem zu spät eingegangen, was sie ungültig macht. Bei einzelnen Vorschlägen ist das nachrangig, weil die Personen von mehreren Institutionen vorgeschlagen wurden, so bei Eva Brackelmann und Katrin Kleeberg.
Einzig der zu spät eingegangene Vorschlag Annegret Richter durch Kreatives Leipzig e. V. führt dazu, dass der Vorschlag als unzulässig eingestuft wird. (Hinweis: Beitrag in diesem Punkt nachträglich korrigiert, 8.11., 7 Uhr, owy)
Genauer Wahltermin aktuell offen
Wann genau nun die Wahl stattfinden wird, darauf will im Landtag aktuell niemand wetten. Rein theoretisch könnte es Mitte Dezember mit der nächsten Landtagssitzung sein.
Schon länger gibt es allerdings zwischen CDU, Grünen und SPD große Uneinigkeit über die Besetzung des Gremiums. Auch war mal in der Diskussion, dass Sächsische Privatrundfunkgesetz zu ändern und die SLM-Versammlung zu stärken (vgl. FLURFUNK vom 3.6.2022: "Sächsisches Privatrundfunkgesetz: Koalition streitet über SLM-Struktur").
Auch hier gibt es bislang keine wirklichen Entwicklungen.
Bis zur tatsächlichen Wahl des neuen Medienrats bleibt jedenfalls die amtierende Besetzung erst einmal im Amt. So ist es im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) geregelt (§ 31, Abs. 10):
"Nach Ablauf der Amtszeit führt der Medienrat die Geschäfte bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Medienrates weiter."
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