Uns haben weitere Details zur geplanten Inhalte-Förderung von Medien in Sachsen erreicht:
Am Mittwoch hatten wir gemeldet, dass sich die Koalitionsparteien im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auf eine Erweiterung des Aufgabenkatalogs der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) verständigt haben (vgl. FLURFUNK vom 2.11.2022: "Koalition verständigt sich zu UKW-Abschaltung und Inhalte-Förderung").
Dabei in unserer ursprünglichen Meldung nicht ganz korrekt: Anders als von uns gemeldet haben sich die Koalitionspartner durchaus auf eine prozentuale Verteilung verschiedener Medien-Gattungen verständigt.
Aktuelle Nachrichten und Informationsangeboten
Künftig wird nach dem Willen der Koalition also auch die Förderung von Inhalten zu den Aufgaben der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) gehören.
Das Sächsische Privatrundfunkgesetz soll dafür entsprechend über das Haushaltsbegleitgesetz geändert werden.
Ziel ist die "Förderung lokaljournalistischer Angebote von kommerziellen und nicht-kommerziellen Rundfunkveranstaltern, Telemedienanbietern oder Anbietergemeinschaften zur Stärkung ihres Beitrags zu lokaler und regionaler Information", wie es im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen heißt.
Konkret müssen Medienanbieter dafür ein "aktuelles, regelmäßiges und authentisches Nachrichten- und Informationsangebot" herstellen und verbreiten.
“Das Angebot muss den Kommunikationsinteressen der Nutzerinnen und Nutzer in dem jeweiligen Versorgungsgebiet dienen", ist in dem Änderungsantrag zu lesen.
Dafür erhält die SLM in den Jahren 2023 und 24 jeweils 2 Mio. Euro aus dem Staatshaushalt.
Auch die Staatsferne bei der Verteilung der Mittel sieht man gewahrt. In dem Gesetzesentwurf heißt es dazu u.a.:
"Durch die Aufgabenzuweisung an die SLM verbunden mit der Ermächtigung, die Ausgestaltung der Förderkriterien und die Auszahlung durch Satzung zu regeln, ist die nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geforderte Staatsferne auch im Fall der Bereitstellung von Mitteln aus dem Landeshaushalt sichergestellt."
55 Prozent für Lokal-TV
Die Koalitionspartner aus CDU, Bündnisgrüne und SPD haben sich im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch auf eine prozentuale Verteilung der jährlich eingeplanten 2 Mio. Euro verständigt.
Laut dem Änderungsantrag sind geplant, dass 55 Prozent der Mittel für die lokaljournalistischen Angebote der kommerziellen Veranstalter lokaler Fernsehprogramme eingesetzt werden. Sende- und Verbreitungskosten werden dabei nicht angerechnet.
Weitere 15 Prozent gehen an die nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter, 10 an die kommerziellen lokalen Radioprogramme und weitere 15 Prozent sind für innovative Projekte vorgesehen.
Die SLM bekommt dabei auch noch etwas Spielraum und kann verbleibende Mittel auch anders verteilen. Die SLM wird verpflichtet, die Maßnahmen zu evaluieren und die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen.
Mehr Einfluss der Versammlung
Bei der Vergabe der Mittel schreibt die geplante Gesetzesänderung auch vor, dass der SLM-Medienrat die SLM-Versammlung vor Erlass von konkreten Maßnahmen "zu hören" und die Stellungnahme der Versammlung "in angemessener Weise" zu berücksichtigen hat.
"Weicht der Medienrat bei seiner Entscheidung von der Stellungnahme der Versammlung ab, hat er dies zu begründen. Die Abweichung sowie deren Begründung sind zu veröffentlichen", so der Entwurf weiter.
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