Streit um Rundfunkrat: Beamtenbund verklagt MDR-Rundfunkrat

Im Streit um die Besetzung des hat der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen e.V. (SBB) nun Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig gegen den MDR-Rundfunkrat eingereicht.

Das geht aus einer Pressemitteilung des SBB hervor.

Der Beamtenbund hatte bereits im Juli mit einem Schreiben Widerspruch gegen die aktuelle Zusammensetzung des Gremiums eingereicht (vgl. FLURFUNK vom 5.7.2022: "MDR-Rundfunkrat: Beamtenbund geht gegen Zusammensetzung vor").

„Der MDR Rundfunkrat hält uns rechtswidrig von einem Sitz im wichtigsten Aufsichtsgremium des MDR fern. Dagegen haben wir vor über vier Monaten Widerspruch eingelegt. Bis heute haben wir vom MDR Rundfunkrat keinerlei Reaktion erhalten. Deswegen haben wir jetzt beim Verwaltungsgericht Leipzig eine so genannte Untätigkeitsklage eingereicht",

ist die SBB Vorsitzende Nannette Seidler in der Mitteilung zitiert. Ihr Ziel ist die Aufhebung der Auswahlentscheidung des MDR Rundfunkrates.

Klage besteht aus drei Teilen

In der Pressemitteilung des SBB ist auch Professor Hubertus Gersdorf vom Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Universität Leipzig zitiert. Er vertritt den SBB bei der Klage gegen den MDR.

"Der MDR Rundfunkrat hat bei der sächsischen Besetzung rechtswidrig gehandelt. Der Rundfunkrat hat sich nicht an den Willen des Gesetzgebers gehalten. Zwar steht im eigentlichen Staatsvertragstext der Beamtenbund nicht explizit als direkt entsendeberechtigte Organisation. Schon in der Gesetzesbegründung ist er dann aber doch explizit erwähnt. In weiteren öffentlich zugänglichen Dokumenten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird ebenfalls sehr deutlich, welchen Willen der Gesetzgeber hatte – nämlich den Beamtenbund auf jeden Fall mit einem festen Sitz auszustatten. Das ergeben Protokolle von Ausschuss- und Plenarsitzungen der Landtage von Sachsen-Anhalt und Sachsen. Gegen diesen klar erkennbaren Willen verstößt der MDR Rundfunkrat",

so Gersdorf.

Die Klage des Beamtenbundes umfasst laut der Mitteilung drei Teile: „Erstens beantragen wir, die Auswahlentscheidung des MDR-Rundfunkrates aufzuheben. Zweitens wollen wir feststellen lassen, dass dem Beamtenbund kraft Gesetzes ein direktes Entsenderecht zusteht. Und Drittens beantragen wir einstweiligen Rechtsschutz, um möglichst schnell eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen“,

so Professor Gersdorf.

Hintergrund: Streit um Sitze

Im Vorfeld der Konstituierung des Rundrunkrats im Januar 2022 hatten verschiedene Arbeitnehmerorganisationen über die Zusammensetzung des Gremiums und ihre Ansprüche auf konkrete Sitze gestritten.

Der Beamtenbund hatte seinen Anspruch aus einer Protokollnotiz zum Staatsvertrag hergeleitet; die Gegenseite hatte argumentiert, dass diese nicht bindend und schon gar nicht rechtssicher sei.

Über die Details einschließlich des konkreten Zitats hatten wir damals ausführlich berichtet (vgl. FLURFUNK vom 20.1.2022: "6. MDR-Rundfunkrat: freie Plätze zur konstituierenden Sitzung?").

Am Ende hatte der Rundfunkrat in einer gesonderten Sitzung mit einer Abstimmung selbst entschieden, wer den Platz erhält. Ein solches Vorgehen sei über den Staatsvertrag abgedeckt.

Der Arbeitnehmer-Sitz in Sachsen war damals mit deutlicher Mehrheit an den DJV Sachsen gegangen.

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