MDR-Rundfunkrat bestimmt fehlende Mitglieds-Organisationen

In einer Sondersitzung hat der MDR-Rundfunkrat heute (28.2.2022) die fehlenden Organisationen bestimmt, die Vertreterinnen und Vertreter in das Gremium entsenden dürfen.

In geheimer Abstimmung legten die bereits feststehenden MDR-Rundfunkratsmitglieder fest:

Die sächsischen Kulturverbände werden künftig vom Filmverband Sachsen vertreten, der von der IG Landeskulturverbände bestimmt worden ist. Er setze sich dabei gegen den Sächsischen Musikrat durch, der den Platz ebenfalls beansprucht hatte.

Die sächsischen Arbeitnehmerverbände - hier standen zwei Plätze zur Verfügung - werden vom DGB Deutschen Gewerkschaftsbund und dem DJV Deutschen Journalistenverband Sachsen vertreten. Anders als in der Gesetzesbegründung dargelegt, geht hier der dbb Beamtenbund und Tarifunion leer aus.

Die zwei Arbeitnehmerverbands-Plätze aus Sachsen-Anhalt gehen an DGB und dbb.

Die Sondersitzung war notwendig geworden, weil der neue MDR-Staatsvertrag bei der Benennung der Organisationen nicht eindeutig formuliert ist; verschiedene Organisationen erhoben daraufhin Anspruch auf die Plätze. Entsprechend dem Staatsvertrag musste folglich das Gremium selbst bestimmen, welche Organisation entsendungsberechtigt ist (vgl. FLURFUNK vom 20.1.2022: "6. MDR-Rundfunkrat: freie Plätze zur konstituierenden Sitzung?").

An der Sitzung nahmen erstmals auch die vom Thüringer Landtag bestimmten Vertreterinnen und Vertreter teil. Sie hatten bei der konstituierenden Sitzung nicht dabei sein können, weil es im Nachgang der ursprünglichen Wahl Unklarheit darüber gegeben hatte, ob die erforderliche 2/3-Mehrheit erreicht worden sei (vgl. FLURFUNK vom 31.1.2022: "MDR-Rundfunkrat: Thüringer Landtag muss erneut wählen") .

Die vier Vertreterinnen und Vertreter waren nachträglich vom Landtag erneut bestätigt worden (vgl. zeit.de (basierend auf dpa) vom 4.2.2022: "Zweidrittelmehrheit für Thüringer MDR-Rundfunkratsmitglieder").

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des MDR-Rundfunkrats vom 28.2.2022: "MDR-Rundfunkrat bestimmt fünf entsendungsberechtigte Organisationen".

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