Die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt (AWSA), der Verband der Wirtschaft Thüringens (VWT) und die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft (VSW) kritisieren in einer gemeinsamen Pressemitteilung den Entwurf zur Novellierung des MDR-Staatsvertrags.
Die Überschrift der Pressemitteilung lautet: "Novelle des MDR-Staatsvertrags: Schlecht gemacht in Inhalt und Stil".
"Mit Erstaunen zur Kenntnis genommen"
Man nehme "mit Erstaunen" die Presseberichterstattung über die Änderungen des Staatsvertrags zur Kenntnis, schreiben die Verbände.
Verschiedene Medien hatten heute (21.1.2021) über die Planungen der am MDR beteiligten Bundesländer berichtet, den MDR-Staatsvertrag zu novellieren. Darin heißt es u.a., dass der MDR verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des vorliegenden Entwurfs hat. Grund ist die Ressourcenregel, die vom Freistaat Thüringen in den Entwurf geschrieben worden ist (vgl. u.a. sächsische.de: "Kontroverse um MDR-Staatsvertrag" oder auch MZ-web.de: "Warum Thüringen dem MDR mit dem Ausstieg droht").
Der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, hatte die Bedenken der Rundfunkanstalt bei einer Anhörung am Montag (18.1.) im Sächsischen Landtag vorgetragen.
Beitragsmittel sollen anteilig verwendet werden
Die Ressourcenregel sieht vor, dass der MDR künftig seine eingenommenen Beitrags-Mittel "anteilig" auf die Bundesländer verteilen und darüber auch regelmäßig berichten soll.
Diesbezüglich behält sich Thüringen auch ein Sonderkündigungsrecht des Staatsvertrags vor.
Der MDR hält nun dagegen, dass laut Verfassung die Mittel für den Programmauftrag und nicht als Wirtschaftsförderung zu verwenden sind.
Der Thüringer Medien-Staatssekretär Malte Krückels hatte den Staatsvertrag-Entwurf im Rahmen einer Online-Konferenz bereits am 22.12.2020 vorgestellt. Er war dabei auch auf die nun kritisierte Änderung eingegangen (hier als Video abrufbar).
Rundfunkrat künftig größer und vielfältiger
Hauptgrund für die Änderung des MDR-Staatsvertrags ist aber eigentlich die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Der wird sich im Dezember 2021 turnusgemäß neu konstituieren. Das Kontroll-Gremium soll künftig dann etwas größer und dadurch politikferner werden; außerdem aber auch vielfältiger und diverser.
Denn die Zusammensetzung des Gremiums entspricht nicht dem ZDF-Urteil von 2014, das die Zahl der politiknahen Mitglieder in solchen Gremien auf ein Drittel beschränkt. Deswegen sind die MDR-Länder unter Druck, den Staatsvertrag sieben Jahre nach dem Urteil endlich zu ändern.
Arbeitgeberverbände verlieren Sitze
Die Arbeitgeber- und Verbandsvertretungen stören sich nun daran, dass sie künftig weniger Sitze als bisher im Rundfunkrat des MDR einnehmen können.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung zur Kritik am Staatsvertrags-Entwurf:
"Hinzu kommt ein inakzeptabler Stil der verantwortlichen Staatskanzleien. Unsere Verbände sind gezielt von der Anhörung im November/Dezember 2020 ausgeschlossen worden. Nur so konnte man die Kritik an der Reduzierung der Sitze im Rundfunkrat für die Arbeitgeberverbände als einem der beiden Sozialpartner unterbinden. Das ist ein nicht hinnehmbarer Vorgang – gerade bei einem so wichtigen Thema wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwarten wir die entsprechende Transparenz und eine faire und konstruktive Diskussion, die allen Beteiligten möglich sein muss."
Man kommt zu dem Schluss:
"Wir appellieren an die Abgeordneten, dieser Vorlage nicht zuzustimmen. Offensichtlich bedarf es einer gründlichen Überarbeitung."
Mehr zu den geplanten Änderungen erfahren Sie auch in FLURFUNK-Podcast Folge Nr. 58: "FLURFUNK-Podcast 58: Wie der MDR-Staatsvertrag geändert werden soll".
Transparenz-Hinweis: Ich bin regelmäßig als redaktionelles Mitglied in der Medienredaktion des MDR MEDIEN360G in Erfurt (Thüringen) tätig.
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