Die SAEK-Abwicklung ist final: Der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Medienkompetenz beschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung vom 20.1.2021 hervor.
Damit endet die Zeit der Sächsischen Ausbildungs- und Erprobungskanäle SAEK, deren Verträge Ende Juni 2021 auslaufen (vgl. FLURFUNK vom 14.12.2020: "SLM-Medienrat: keine Verlängerung für SAEK").
Künftig wird die SLM also Medienkompetenzprojekte fördern, statt wie bisher über die SAEK Förderwerk gGmbH (die sich in Abwicklung befindet) zu beauftragen.
15 Wirkungskreise, 3,7 Mio. Euro für 30 Monate
Die neue Richtlinie trägt den Titel: "Richtlinie der SLM zur Förderung von Medienkompetenz innerhalb regionaler Wirkungskreise in Sachsen" (auf den Seiten der SLM als PDF).
Künftig verteilt die SLM über einen Zeitraum von 30 Monaten (2,5 Jahre) insgesamt 3,7 Mio. Euro auf 15 Wirkungskreise (s. Karte).
Die Wirkungskreise orientieren sich dabei an der Landkreisstruktur Sachsens. Sprich: Rund 250.000 Euro stehen für den Zeitraum pro Wirkungskreis zur Verfügung. Das Geld wird jeweils an ein Projekt vergeben. Der Träger muss aus Sachsen kommen und in der Region verankert sein.
Anträge können ab sofort bis zum 16.3. eingereicht werden. Die Fördermittel soll ab Juli 2021 fließen.
In der Mitteilung heißt es:
"Die Förderung richtet sich an die im medienpädagogischen oder bildungsbezogenen Bereich tätige Einrichtungen, Unternehmen und Einzelpersonen in Sachsen, die eine regionale Verankerung im jeweiligen Wirkungskreis haben. Hierzu gehören beispielsweise die soziokulturellen Zentren, die Betreiber der SAEK, die Volkshochschulen, die Familienbildungsverbände, Mehrgenerationshäuser sowie verschiedenste Vereine und Unternehmen mit entsprechender Schwerpunktsetzung."
Medienkompetenz an Schulen: Übergangsprojekt mit Kultusministerium
Weiter heißt es in der Mitteilung, dass bis 2022 rund 300.000 Euro in ein Übergangsprojekt mit dem Sächsischen Kultusministerium (SMK) fließen sollen, um "die Entwicklung der Medienkompetenz bei Schülerinnen und Schülern durch die Schulen im Zuständigkeitsbereich des SMK zu verankern."
Eine entsprechende Zusatzvereinbarung zur "Rahmenvereinbarung zur Förderung der Medienkompetenz im Freistaat Sachsen" zwischen dem SMK und SLM hat der Medienrat in seiner vergangenen Sitzung ebenfalls auf den Weg gebracht.
Keine Verlängerung für SAEK
Vorschläge und Forderungen, die Abwicklung der SAEK (vgl. FLURFUNK vom 26.11.2020: "SLM beendet Förderung der Sächsische Ausbildungs- und Erprobungskanäle") noch mit einer Übergangsphase von zwei Jahren zu verzögern, hat der Medienrat nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Vorschlag war aus der SLM-Versammlung und von Prof. Rüdiger Steinmetz, selbst Mitglied im SLM-Medienrat, gekommen.
Steinmetz spricht von erheblichen Mängeln im gesamten Verfahren und einer Liste von Geburtsfehlern, die das neue Modell habe. So wären rund 30 Stellungnahmen von verschiedenen Stellen vom Medienrat ignoriert worden. Eine wirkliche Diskussion des neuen Modells habe nicht stattfinden können und sei offenkundig auch nicht gewünscht gewesen. Die ausscheidenden Gesellschaft der SAEK Förderwerk gGmbH seien nicht angesprochen worden, ob sie für eine Übergangsphase zur Verfügung stehen würden.
Positiv bewertet Steinmetz die gegenüber vorherigen Überlegungen lange Förderdauer von 30 Monaten und die Einteilung auf ein Projekt pro Wirkungskreis. "Es hätte noch schlimmer kommen können", so Steinmetz.
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