Grit Wißkirchen, Vizepräsidentin des Medienrates der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM), legt ihr Mandat zum 31.5.2019 nieder.
Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass Wißkirchen zum 1.6. Geschäftsführerin der MotionWorks GmbH in Halle wird (vgl. FLURFUNK vom 24.5.2019: "MotionWorks: Grit Wißkirchen und Romy Roolf übernehmen Geschäftsführung").
Die MotionsWorks ist mehrheitlich im Besitz der DREFA Media Holding GmbH, einer hundertprozentigen MDR-Tochter.
Laut Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG, §31 Abs. 5) kann nicht Mitglied des Medienrat sein, wer
"Mitglied eines Organs einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist oder bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt oder einer ihrer Tochtergesellschaften beschäftigt oder ständiger freier Mitarbeiter ist oder diesen in sonstiger Weise angehört".
Landtag muss Nachfolger/in wählen
Laut Gesetz muss der Landtag nun "innerhalb von drei Monaten einen Nachfolger für die verbleibende Amtszeit" wählen – also noch vor der Landtagswahl am 1.9.2019.
Für die Wahl der Sachverständigen ist (zumindest in den ersten zwei Wahlgängen) eine Zweidrittelmehrheit im Landtag nötig – also mehr Stimmen, als die Regierungskoalition aus CDU/SPD hat. Sprich: Die Regierungskoalition muss mindestens eine weitere Fraktion mit ins Boot holen. Die anstehende Landtagswahl dürfte diesen Entscheidungsprozess nicht einfacher machen.
Hinzu kommt: Der SLM-Medienrat hat in jüngerer Zeit für einige Schlagzeilen gesorgt (vgl. FLURFUNK vom 21.5.2019: "SLM: Fordert die Versammlung vom Landtag einen neuen Medienrat?"). Es wird also sehr spannend, wen die Medienpolitikerinnen und -politiker aus dem Landtag in die Landesanstalt entsenden.
Nachtrag (31.5.): Ist der Medienrat jetzt beschlussunfähig?
Ein aufmerksamer Leser macht uns darauf aufmerksam, dass innerhalb der nächsten drei Monate nur noch eine Landtagssitzung stattfindet. Die 94. Plenarsitzung findet vom 2. bis zum 4.7.2019 statt - dann beginnt die Landtagspause.
Und noch ein Hinweis aus der Leserschaft: Laut Geschäftsordnung des Medienrates müssen die Sitzungen vom Präsidenten eröffnet und geleitet werden. "Im Falle seiner Verhinderung nimmt diese Aufgaben der Vizepräsident wahr" (§3 Geschäftsordnung des Medienrats). Das Problem aktuell: Der Präsident des Medienrats, Michael Sagurna, ist langfristig krankgeschrieben.
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