Der MDR-Rundfunkrat tagt ab Herbst 2019 öffentlich. Dafür hat das Gremium in seiner heutigen Sitzung (1.4.2019) die Satzung geändert.
Wörtlich heißt es in einer Pressemitteilung:
"Die Änderung der Satzung wird nach dem Willen des Rundfunkrates am 1. September 2019 in Kraft treten. Nach Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungsblättern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird die neue Satzung auch auf den Internetseiten des MDR-Rundfunkrates (http://www.mdr-rundfunkrat.de) abrufbar sein. Dort wird es dann auch Informationen zum organisatorischen Ablauf der öffentlichen Sitzungen geben."
Aus der Mitteilung geht weiter hervor, dass "lediglich Personalangelegenheiten und Angelegenheiten, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter behandeln", weiterhin unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden.
Diskussion seit 2014
In der aktuellen Mitteilung ist der MDR-Rundfunkratsvorsitzender Horst Saage mit den Worten zitiert, dass das Aufsichtsgremium den Schritt aus eigenem Antrieb und Überzeugung gegangen sei:
"Mit der Öffnung der Sitzungen möchte der MDR-Rundfunkrat zeigen, wie wichtig uns Transparenz ist und dass unsere Arbeit und unsere Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich sind. Damit können Interessierte am Dialog der Gremien teilhaben und Entscheidungen über oft komplexe Sachverhalte mitverfolgen."
Mit der Öffnung der Sitzungen kommt das Gremium dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 über die Arbeit des ZDF-Fernsehrats nach. Aus dem Urteil über den Einfluss von Staat und Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Sender geht u.a. hervor, dass das Gremium größtmögliche Transparenz herstellen sollte.
Im Nachgang zu dem Urteil hatte der MDR-Rundfunkrat erstmals 2014(!) beraten, ob die Sitzungen öffentlich sein könnten (vgl. FLURFUNK vom 2.7.2014: "Sitzungen des MDR-Rundfunkrat bald öffentlich?").
Hier geht es zur Mitteilung des MDR-Rundfunkrats: "Sitzungen des MDR-Rundfunkrats zukünftig öffentlich. Aufsichtsgremium ändert MDR-Satzung".
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