Neuigkeiten von der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM): Nach FLURFUNK-Informationen hat sich der Medienrat auf Hardy Sieglitz, bislang stellvertretender Geschäftsführer, als Nachfolger von Martin Deitenbeck verständigt (vgl. FLURFUNK vom 15.2.2019: "SLM: Geschäftsführer Deitenbeck und Medienrat verständigen sich auf Auflösung des Arbeitsvertrags").
Allerdings gibt es deutlichen Widerstand aus der Medienversammlung, dem zweiten Gremium der SLM.
Versammlung muss noch "gehört" werden
In einer Medienmitteilung hatte die SLM gestern (28.3.2019) verkündet, dass sich das höchste Gremium der Landesmedienanstalt auf einen Kandidaten geeinigt habe – in der Mitteilung wird der Name des Kandidaten aber noch nicht genannt.
Denn, so die Mitteilung:
"Das Personalbesetzungsverfahren ist noch nicht beendet – zur Auswahlentscheidung des Medienrates wird nun die Versammlung der SLM im Rahmen der turnusmäßigen Sitzung am 2. April 2019 gehört. Voraussichtlich am 8. April 2019 wird der Medienrat abschließend über die Personalie entscheiden. Dann soll auch der Kandidat der Öffentlichkeit vorgestellt werden."
Das "gehört" ist eine spitzfindige juristische Variante. Denn im Sächsischen Privatrundfunkgesetz (SächsPRG) heißt es wörtlich (§ 30, Abs. 11):
"Bei der Besetzung der Stelle des Geschäftsführers ist die Versammlung zu hören."
Sprich: Die Versammlung darf nicht so richtig mitentscheiden (wie das Gremium in Sachsen insgesamt vor allem im Vergleich mit anderen Bundesländern sehr schwach und mit ausgesprochen wenig Kompetenzen ausgestattet ist).
Sollte sich die Versammlung allerdings gegen den Kandidaten stellen, müsste der Medienrat seine Entscheidung begründen.
Versammlung hinterfragt Verfahren
Und tatsächlich gibt es deutlichen Widerstand aus der Versammlung. In einem Brief an den Medienrat, der FLURFUNK vorliegt und der von den drei Vorsitzenden der SLM-Versammlung unterzeichnet ist, interpretieren die sie einen Mitentscheidungsanspruch aus dem "hören".
Wörtlich heißt es:
"Der Gesetzgeber hat dem Medienrat bezüglich der Besetzung der Stelle eines Geschäftsführers nicht das alleinige Recht am Verfahren übertragen. Zwar hat der Medienrat das alleinige Wahlrecht, aber die Versammlung ist zu beteiligen, und diese Beteiligung hat der Gesetzgeber seit 20 Jahren im Gesetz verankert. Im Rahmen der Auslegung und unter dem Verständnis der Versammlung als 'Kontrollorgan' geht der Vorstand davon aus, dass der gesamte Ausschreibungs- und Bewerbungsprozess transparent dargestellt wird."
Entsprechend fordert der Vorstand der Versammlung weitere Details zum Ausschreibungsverfahren ("eine genaue Darstellung und Erläuterung der Bewertungsmatrix") sowie "eine Begründung, weshalb bei einer solch geringen Anzahl von Bewerber_innen (letztlich nur 2 Bewerber_innen, welche die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen)" das Verfahren fortgeführt wurde und schließlich sogar "die Möglichkeit der Einsichtnahme in alle Bewerbungen".
Wörtlich heißt es weiter:
"Entsprechend Ihrem Schreiben stellt sich die ganz allgemeine Frage, ob eine Inhousevergabe seitens des Medienrats erwünscht war. Und warum man sich durch eine hochspezifische Ausschreibung mit kurzer Bewerbungsfrist dem etwaigen Vorwurf ausetzt, konkret auf eine Person ausgeschrieben zu haben (siehe Presse), wobei die Anzahl der Bewerbungen eine solche Annahme von außen leider noch zu untermauern scheint."
Einstimmig? Oder mehrheitlich?
Dem Brief der Versammlung war ein Brief des Medienrats an das Gremium vorangegangen, in dem der Medienratspräsident das genaue Verfahren dargelegt hatte.
Demnach hatte der Medienrat:
"das Verfahren von Anfang an in die Hände eines mit Besetzungsverfahren erfahrenen Fachanwaltes für Arbeitsrecht gelegt. Dieser wachte penibel über die Einhaltung sämtlicher rechtlich maßgeblicher Aspekte, um sicherzustellen, dass das Verfahren soweit wie möglich unangreifbar ist."
Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass der Anwalt das Tätigkeitsprofil der Geschäftsführung analysiert und daraus die Anforderungen abgeleitet hatte. Im Brief sind die einzelnen Punkte der Ausschreibung dann auch jeweils erklärt.
So heißt es:
"Die kurze Ausschreibungsfrist wurde ausschließlich mit Blick darauf gewählt, dass die großen Herausforderungen, vor denen die SLM steht, eine unverzügliche Neubesetzung der Stelle erforderlich machen und die Sitzung der Versammlung turnusgemäß bereits für den 02.04.2019 vorgesehen ist. Ein Abwarten bis zur nächsten Sitzung im August scheint unvertretbar."
Von den vier Bewerbungen ("die vom Medienrat einhellig als interessant eingeschätzt wurden") hätten zwei auf Platz 3 gelegen; am Ende habe sich aber Hardy Sieglitz mit deutlichem "Abstand zur Zweitplatzierten" durchgesetzt.
Bemerkenswert: Im Schreiben des Medienrates an die Versammlung heißt es, der Medienrat habe "nach ausführlicher Erörterung mehrheitlich die Überzeugung gewonnen..." - in der auf der Homepage der SLM veröffentlichten Pressemitteilung ist zu lesen, der Medienrat habe einstimmig für Sieglitz votiert.
Nachtrag/Korrektur, 11.49 Uhr: Das "mehrheitlich" bezieht sich auf die Diskussion darüber, ob die Besetzung mit dem internen Kandidaten vertretbar sei; das "einstimmig" aus der Pressemitteilung auf die Bewertung der Qualifikation anhand eines Punktesystems.
Das komplette Zitat aus dem Medienrats-Schreiben lautet:
"Außerhalb der Auswahlentscheidung hat der Medienrat nach ausführlicher Erörterung mehrheitlich die Überzeugung gewonnen, dass er Herrn Dr. Sieglitz zutraut, etwaig notwendige Veränderungen in der Organisation der SLM einzuleiten und gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern glaubwürdig zu verkörpern."
0 Kommentare