Ein Team von ZDF-Frontal ist am Rande des Besuches von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Dresden von der Polizei bei der Arbeit aufgehalten worden.
Ein Demonstrant hatte versucht zu verhindern, gefilmt zu werden, und den Kameramann beschimpft.
Die eingeschalteten Polizisten nahmen in der Folge von zwei Anzeigen gegen die Journalisten die Personalien des Fernsehteams auf - und verhinderten nach Angaben der Journalisten so circa 45 Minuten lang, dass die Medienvertreter ihrer Arbeit nachgehen konnten.
Der gesamte Vorgang ist in Videoausschnitten bei Twitter (Link) und Facebook (Link) dokumentiert.
Bei Twitter bestätigte das Social-Media-Team der Polizei den Vorgang (s. Screenshot), wollte sich aber nicht zu der Dauer äußern.
Arndt Ginzel, einer der betroffenen Journalisten, schildert bei Facebook den Vorgang so:
"Eigentlich wollten wir für #ZDF Frontal21 nur am Rande des Besuchs der Kanzlerin in Dresden drehen. Doch dann fühlten sich einige Pegida-AfD-Anhänger von unseren Dreharbeiten gestört und forderten die Polizei auf, einzuschreiten. Die sächsischen Beamten kamen dem nach und plötzlich befanden wir uns in einer polizeilichen Maßnahme. Etwa 45 min dauerte das Ganze. Polizeibeamte machen sich zur Exekutive der Pegida-Bewegung. Zeitungsjournalisten aus Dresden berichten von ähnlichen Vorfällen."
"Nicht am Filmen gehindert"
Im Rahmen einer Facebook-Diskussion zum Thema hat der SPD-Landtagsabgeordnete Albrecht Pallas eine Antwort des Sächsischen Innenministeriums (SMI) auf seine Nachfragen zum Vorgang veröffentlicht.
Pallas schreibt bei Facebook:
"Ich habe das SMI um eine Darstellung des Geschehens gebeten. Antwort:
1. Die Polizei hat kein TV-Team am Filmen gehindert.
2. Ein Mitglied des für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk drehenden Teams wurde vor Ort einer Straftat bezichtigt. Dessen Identitätsfeststellung durch die Polizei ist eine zwangsläufige Folge. Die Dauer der Klärung mit den Beteiligten vor Ort und der notwendigen Identitätsfeststellung nimmt unbestritten Zeit in Anspruch. Darüber hinaus hat das Verhalten des TV Teams gegenüber den aufnehmenden Beamten nicht zu einer schnelleren Klärung beigetragen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die Journalisten ihre Arbeit weiter fortführen.
3. Nach wie vor stellt das Grölen von 'Volksverräter' und 'Lügenpresse' keine Straftat dar, was der Maßstab für ein polizeiliches Eingreifen wäre."
In der Folge der weiteren Facebook-Diskussion ordnet Pallas den Vorgang so ein:
"Natürlich stehen jetzt verschiedene Aussagen gegeneinander, die wir als Nichtanwesende nur schwer überprüfen können. Fakt ist, weder Polizisten noch Journalisten stehen über dem Gesetz. Journalisten genießen als Berufsgruppe einen Schutz und das ist gut und wichtig so. Jemanden beleidigen dürfen Journalisten nicht. Die Polizei muss sich an Recht und Gesetz halten. Sie unterliegt dem Strafverfolgungszwang. Erfahren Polizisten von einer Straftat (Anfangsverdacht) MÜSSEN sie ermitteln. Kein Ermessen. Dazu gehört die Identitätsfeststellung bei Tatverdächtigen. Diese dürfen auch an- und für die Dauer der Maßnahme festgehalten werden. Allerdings darf das nicht unnötig oder willkürlich ausgedehnt werden. Sollte das im Raum stehen, kann ich den Betroffenen nur raten, die polizeilichen Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen."
Die Facebook-Kommentare von Pallas sind hier nachzulesen.
DJV protestiert, Polizei reagiert
Update 13.43 Uhr: Die Polizei hat getwittert, dass man das Videomaterial gesichtet hat und auswerten wird. Der Sächsische Polizeipräsident lädt den Journalisten zu einem klärendem Gespräch ein (s. Screenshot, hier der Link zum Tweet).
Auch BILD Dresden berichtet und hat ein Statement von Ine Dippmann, Vorsitzende des Deutschen Journalistenverband Sachsen (DJV): "Wir halten das Ganze für eine Unverschämtheit. Das geht so gar nicht."
Der DJV hat das SMI zur Stellungnahme aufgefordert.
Titel der BILD-Geschichte: "DJV protestiert. Behindert Polizei hier die Arbeit von Journalisten?"
August 19, 2018
Ich sage nur DSGVO. Daran haben sich auch Journalisten zu halten. Wenn man mir die Kamera ins Gesicht hält und ich nicht dargestellt werden möchte, verstößt dies gegen die neue DSGVO eindeutig. Meine Persönlichkeitsrechte sind mindestens genauso wichtig, wie die angeblich suggerierte Pressefreiheit.
August 19, 2018
Das mag ja sein, aber im vorliegenden Falle würde ich mal stark darauf tippen, dass ein Richter den Demonstranten erstmal fragen würde, warum er direkt in die Kamera gelaufen ist. Das hätte er locker vermeiden können, um sein Recht zu bekommen.
Dies nur als persönliche Einschätzung (= keine Rechtsberatung).
August 19, 2018
ach katrin, ernsthaft ???
August 20, 2018
@Kathrin Bock
sorry, aber das ist nun wirklich hochgradiger unsinn.
personen im öffentlichen raum zu filmen ist weder ein verstoß gegen die DSGVO noch eine verletzung des höchstpersönlichen lebensbereicha im sinn des §201a.
das ist nur der übliche irrglaube von pegida & co, dass die straße zu ihrem privatgelände wird, wenn sie nur lautstark und betrunken genug darauf herumlaufen und sie deswegen dort ein "hausrecht" ausüben können.
tatsächlich sind politische demonstrationen aber stets öffentlich, der zweite abschnitt des versammlungsgesetzes ist nicht einschlägig.
und ein pressevertreter im dienst - gleiches gilt für verfassungsorgane - ist ohnehin kein versammlungsteilnehmer und kann daher uch von niemanden ausgeschlossen werden.
all dies hat jeder polizeibeamte zu wissen, und es ist auch zu unterstellen, dass sie es hier gewusst haben. bleibt nur noch zu klären, warum sie absichtlich gegen das gesetz verstoßen haben.
für den fall dass zu diesem zeitpunkt bereits ein strafantrag des pegida spinners vorlag, wären sie übrigens dazu verpflichtet gewesen, dies dem verdächtigen auch mitzuteilen.
die frage nach dem grund der identitätsfeststellung blieb aber lustigerweise unbeantwortet.
ohne nachvollziehbare begründung lege ich auch niemanden meinen ausweis vor.
August 20, 2018
Die beiden Versammlungsteilnehmer haben aber eine versuchte Nötigung verwirklicht, indem sie versuchten den Kameramann bei der Arbeit zu behindern und dabei auch versuchten die Kamera wegzuschlagen. Dies ist strafbar nach § 240 StGB.
Das Jedermannsrecht, nach § 127 StPO, rechtfertigt nur ein Festhalten bei einem Antreffen auf „frischer Tat“. Bedeutet, selbst wenn die Männer davon ausgingen, dass das Handeln der Journalisten rechtswidrig war, hätten sie nicht nach der Kamera schlagen dürfen
Für die Durchführung einer Maßnahme müssen die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen und die wesentlichen Formalia eingehalten werden. Dazu gehört, dass Nennen des Rechtsgrundes der Maßnahme gegenüber den Betroffenen. Dies ist nicht erfolgt. Ob die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen von § 19 sächsPolG (Identitätsfeststellung) vorlagen, darf bezweifelt werden.
Nach § 8 sächsPolG müssen die Beamten sich gegenüber dem Adressaten einer polizeilichen Maßnahme ausweisen. Dies ist auch nach mehreren Nachfrage nicht erfolgt. Gründe nach § 8 S. 2 sächsPolG sind nicht ersichtlich.
Weiterhin hätten die Beamten bereits eingreifen müssen als die Versammlungsteilnehmer die Journalisten bedrängten. Hier wäre eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr nötig gewesen, was die Beamten unterlassen haben.
Das Handeln der Beamten stellt damit auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Pressefreiheit dar. Da durch die ca. 45 Minuten dauernde Maßnahmen, die Arbeit der Journalisten unterbunden wurde.
August 20, 2018
Dieses vorgehen wie in dem Video ist bei ZDF Praxis. Das ZDF macht Frontalaufnahmen von Personen und dann geht es am Lerchenberg durch alle Sendungen und es wird zusammengeschnitten was das Zeug hält ohne das der wirkliche Ihnhalt wiedergegeben wird. Desweiteren ist das ZDF schon mehrfach auf PEGIDA Demonstrationen durch agressives Handeln und das reizen der Teilnehmer aufgefallen. Das ZDF legt es regelrecht an das PEGIDA Teilnehmer ausrasten um dann schnell die Bilder zumachen.