Sächsischer Landtag: vorerst keine Änderung des SLM-Gesetzes

Am 11.6.2018 hat sich der Medienausschuss des Sächsischen Landtages erneut mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) beschäftigt. Diese muss sich bereits seit geraumer Zeit mit Kritik aus Politik-Kreisen auseinandersetzen. Der Sächsische Landesrechnungshof (SRH) hat die Landesmedienanstalt wegen ihrer Finanzpolitik gerügt (vgl. FLURFUNK vom 28.8.2017).

Der bisherige Höhepunkt des Streits war eine Klage der Sächsischen Staatskanzlei (SK), die per Gesetz die Rechtsaufsicht über die SLM hat. Hintergrund war der Kauf einer Wohnung, die die Medienanstalt 2013 in Leipzig erworben hat und für die sie aus Sicht der SK zu viel gezahlt hatte. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Klage im Dezember 2017 jedoch zurückgewiesen (vgl. FLURFUNK vom 5.1.2018).

Staatskanzlei liefert Bericht – Medienausschuss empfiehlt Zustimmung

In einem 16-seitigen Bericht, den Sie hier auf den Seiten des Sächsischen Landtags abrufen können, hat die SK ein Fazit über den Stand der Diskussion über die SLM gezogen. Der Sächsische Landtag hat den Bericht in Auftrag gegeben, nachdem dort der Bericht des Rechnungshofs besprochen worden war.

Im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtags wurde der SK-Bericht positiv aufgefasst: Der Ausschuss wird dem Parlament empfehlen, den Bericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

"Wir sind da weitgehend auf einer Linie mit der Staatskanzlei", sagt Dirk Panter, Mitglied im Medienausschuss und medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion auf FLURFUNK-Anfrage. "Im guten Austausch mit der SLM zu sein und so Fehlentwicklungen zu vermeiden, halten wir für den richtigen Weg."

Eine Gesetzesänderung, die die grundsätzliche Struktur und Arbeitsweise der SLM verändern würde, werde in dieser Legislatur hingegen nicht mehr angestrebt. "Aber langfristig ausschließen wollen wir das natürlich nicht", so Panter. Momentan bewege sich bereits einiges bei der SLM. Aber: "Ob das reicht, wird sich zeigen."

"Machtlosigkeit der Staatskanzlei"

Für Heiko Hilker, Geschäftsführer des Dresdners Institut für Medien, Bildung und Beratung und bis 2009 medienpolitischer Sprecher der Links-Fraktion im Sächsischen Landtag, kann aber nur eine solche Gesetzesänderung echten Wandel mit sich bringen.

"Da zeigt sich eine gewisse Machtlosigkeit bei der Staatskanzlei", so Hilker. "Die Regierung muss sich jetzt fragen, ob sie auch nach dem Urteil bei ihrer Auffassung bleibt. Falls ja, muss eine Gesetzesänderung her. Der Ball liegt nun also bei der Staatsregierung."

Der Bericht: Das Wichtigste im Überblick

So funktioniert die Politik: Obwohl sie laut Gerichtsurteil unterlegen ist, verbucht die SK in ihrem Bericht für den Landtag das OVG-Urteil auch als eigenen Sieg. So stellt das Papier im ersten Spiegelstrich klar, dass sich laut Gericht die "Prüfkompetenz der Sächsischen Staatskanzlei auch auf Haushaltsangelegenheiten der SLM" erstreckt.

Die SK räumt aber auch ein, dass gesetzlich geregelte Finanzausstattung der SLM "nicht Gegenstand der rechtsaufsichtlichen Prüfung" sei. Heißt: Wie viel Geld die Medienanstalt zur Verfügung hat und was sie damit anstellt, steht nicht in der Macht der Staatskanzlei.

Dieser Fakt nimmt dem Bericht einiges an Durchschlagskraft, denn alles, was die Staatskanzlei nach momentaner Rechtslage aussprechen kann, sind Empfehlungen. So soll die SLM transparenter in finanziellen Fragen werden. Auch das Tarifsystem der Mitarbeitenden soll übersichtlicher werden.

Bereits zugesagt hat die SLM, die "Möglichkeit einer stärkeren Orientierung der Aufwandsentschädigungen an der Anwesenheit/Teilnahme an Sitzungen" für die Mitglieder des Medienrats „zu prüfen“. Momentan bekommen Mitglieder des Medienrats für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung – ob sie nun anwesend sind oder nicht.

Sächsischer Rechnungshof: heftige Kritik

Auch die Kritik des Sächsischen Rechnungshofs (SRH) wird in dem Bericht noch einmal zusammengefasst. Bereits in der Vergangenheit kritisierte die Kontrollinstanz regelmäßig die Finanzpolitik der SLM (vgl. Sächsische Zeitung vom 12.11.2008; vgl. FLURFUNK vom 28.8.2017).

So bemängelt der SRH beispielsweise, dass die zu Verfügung stehenden Mittel der SLM nicht am Bedarf orientiert seien. Da die SLM immer einen bestimmten Prozentsatz aus dem Rundfunkbeitrag bekommt, gab es durch steigende Beiträge auch mehr Geld für die Landesmedienanstalt. Laut Rechnungshof sei die SLM durch diese Regelung überfinanziert.

Schließlich übt der SRH Kritik an der Mitarbeitervergütung. Im Vergleich zu anderen Landesmedienanstalten werde die Geschäftsleitung überdurchschnittlich hoch vergütet. Auch liege bei vielen Mitarbeitenden keine Stellenausschreibung vor, die eine transparente Einordnung in Vergütungsgruppen sicherstelle. Ben Kutz

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