Rüge für TAG24: Das Online-Angebot aus der DDV Mediengruppe hat vom Deutschen Presserat für eine reißerische und irreführende Überschrift zum Thema Sexualstraftaten eine Rüge kassiert.
Das Online-Medium hatte im März über die Kriminalitätsstatistik für Leipzig berichtet. Die Überschrift lautete: "Plus 670 Prozent! Dramatischer Anstieg von Vergewaltigungen in Leipzig". Erst später im Text wurde erwähnt, dass der enorme Anstieg auch auf eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zurückzuführen war.
Über die TAG24-Überschrift hatten wir hier berichtet: "Auschwitz-'Genuss' und irreführende tag24-Überschriften" (FLURFUNK vom 31.3.2018).
In der Pressemitteilung des Deutschen Presserats heißt es zur Begründung:
"Erst am Ende des Artikels klärt die Redaktion auf, dass der enorme Anstieg wesentlich auf eine Verschärfung des Sexualstrafrechts zurückgeht. Der Presserat sieht darin eine grobe Irreführung der User und einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Die Redaktion hatte die Überschrift im Nachhinein zwar geändert, jedoch fiel dies für die Entscheidung nicht ins Gewicht, da vor der Änderung bereits 25.000 User auf der Seite verzeichnet waren, die die Nachricht gesehen hatten."
Weitere Entscheidungen des Presserats betreffen die Netanjahu-Karikatur in der Süddeutschen Zeitung, die das Gremium als von der Meinungsfreiheit gedeckt betrachtet, sowie die Verbreitung eines erfundenen Terror-Anschlags durch den Rheinneckarblog – diese Aktion schade dem Ansehen der Presse.
Spannend auch: Der Presserat appelliert an die Sorgfaltspflicht der Medien, Veröffentlichungen anderer Medien nicht einfach ungeprüft zu übernehmen! Im konkreten Fall ging es um die Berichterstattung über eine Demonstration in Berlin, bei der angeblich minutenlang "Tod den Juden" skandiert worden war.
Hier geht es zur vollständigen Mitteilung des Deutschen Pressesrats vom 15.6.2018.
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