Auch in zweiter Instanz muss DNN-Chefredakteur Dirk Birgel eine Niederlage im Rechtsstreit gegen das Sächsische Sozialministerium und das Sächsische Umweltministerium einstecken.
Birgel verklagte die Ministerien auf Informationsherausgabe im sogenannten Weinskandal. Die DNN hat von den Ministerien verlangt, die betroffenen Betriebe zu nennen (vgl. FLURFUNK vom 25.04.2017).
Im Mai war die Zeitung bereits vor dem Dresdner Verwaltungsgericht gescheitert. Als Grund nannte das Gericht damals einen Formfehler: Während die DNN als Verlag das Ministerium um Herausgabe von Informationen bat, klagte Birgel als Privatperson.
Im FLURFUNK-Gespräch kündigte Birgel in der Folge an, vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen (vgl. FLURFUNK vom 12.05.2017). Die zweite Instanz hat diese Beschwerde am 23.6.2017 zurückgewiesen.
Neu ist jedoch die Begründung des Gerichts: Im Urteil, das FLURFUNK vorliegt, wird der Formfehler, den die erste Instanz attestierte, zurückgewiesen.
Die Klage bezieht sich auf §4 des Sächsischen Pressegesetzes: Informationsrecht der Presse. Der Paragraph regelt, dass Behörden gegenüber der Presse eine Auskunftspflicht haben. Er sagt aber auch, wann dieser nicht besteht. So unter anderem, wenn "durch [die Auskunft] ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde".
Darauf bezieht sich auch das Gericht. Im Urteil heißt es wörtlich:
"Je geringer der Eingriff in das Recht des Privaten, desto geringere Anforderungen sind an das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen; je intensiver und weitergehend die begehrte Auskunft reicht, desto gewichtiger muss das öffentliche Informationsinteresse sein. […] Diese Abwägung geht hier zu Lasten des Antragsstellers aus."
Während die Klage in erster Instanz also nur aus formalen Gründen scheiterte, bekamen die Ministerien nun auch inhaltlich Recht. Damit ist die DNN wohl endgültig gescheitert, denn der Beschluss ist unanfechtbar.
Ben Kutz
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