Liebe BILD Dresden,
in der heutigen Ausgabe eurer Zeitung lautet eine Schlagzeile:
"Regierung beschließt Schulsozialarbeiter"
Im ersten Satz der Meldung heißt es da:
"Der Landtag hat gestern das neue Schulgesetz beschlossen."
Da haut doch irgendwas nicht hin, findet ihr nicht auch? Wer hat denn nun die Einführung der Schulsozialarbeiter beschlossen? Da das alles ganz schön kompliziert ist, erklären wir euch das gerne nochmal:
Der Landtag wird vom Volk gewählt. Momentan sind dort fünf Parteien vertreten: CDU, SPD, Grüne, Linke und AfD. Der Landtag wird auch als Legislative, also als gesetzgebende Gewalt bezeichnet.
In der Regierung sind mit CDU und SPD nur zwei Parteien vertreten. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich und den Staatsministern. Sie nennt sich Exekutive, also ausführende Gewalt. Ihre Aufgabe ist es, im Landtag getroffene Entscheidungen umzusetzen.
In Deutschland und somit auch in Sachsen handeln wir nach dem Prinzip der Gewaltenteilung. Das heißt: Die Regierung kann zwar Entscheidungen treffen, jedoch weder Gesetze noch Schulsozialarbeiter beschließen. Dies bleibt dem Parlament vorbehalten.
Zur vertiefenden Lektüre empfehlen wir gern die Seiten des Sächsischen Landtags – die haben das auch grafisch noch einmal sehr schön aufgearbeitet.
Jetzt alles klar? Falls ja:
Gern geschehen und herzliche Grüße
Eure FLURFUNK-Redaktion
Hinweis: In einer ursprünglichen Form hatten wir einen Test für die Leser eingebaut, ob sie den Unterschied zwischen Legislative und Judikative kennen. Da als Ergebnis herauskam, dass unsere Leser sehr aufmerksam sind, wurde diese Hürde nun entfernt.
April 12, 2017
Klugscheißer ;)