Diese Woche ist im Büro ein Schreiben von der SLUB, also der Sächsischen Staat- und Universitätsbibliothek, hereingeflattert. Es enthielt die Aufforderung, ihnen kostenlos je ein Pflichtexemplar des aktuellen FUNKTURMs, von Stadtluft Dresden und von 360 Gramm zuzuschicken. Dabei bezog sich das Schreiben auf das "Sächsische Gesetz über die Presse". In diesem heißt es in Paragraph 11:
"Von jeder Publikation, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, verbreitet oder auf sonstige Weise öffentlich zugänglich gemacht wird, hat der Ablieferungspflichtige binnen eines Monats seit dem Erscheinen ein Stück unentgeltlich und auf eigene Kosten an die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden abzuliefern (Pflichtexemplar)."
"Wir möchten möglichst alles sammeln, was in Sachsen irgendwann einmal erschienen ist"
Sprich: Alles, was in Sachsen öffentlich erscheint, muss auch an die SLUB geliefert werden. Doch warum das Ganze? Uta Gaitzsch aus der Abteilung Bestandsentwicklung erklärt, dass die SLUB als Landesbibliothek des Freistaates Sachsen einen gesetzlichen Sammelauftrag habe. "Wir möchten möglichst alles sammeln, was in Sachsen irgendwann einmal erschienen ist und es für die Nachwelt archivieren. Das bietet zum Beispiel auch die Chance, vor allem mit den digitalen Sammlungen, die landesgeschichtliche Forschung im Freistaat weiter zu stimulieren."
Der hohe Anspruch lautet also, jedes Buch, jede Zeitung, jedes Magazin und seit 2014 sogar jedes pdf-Dokument, was in Sachsen erschienen ist und irgendwie für die Öffentlichkeit bestimmt war, in das Archiv der SLUB aufzunehmen. "Oft ist es gar nicht so einfach, auf die Vielzahl neuer Veröffentlichungen aufmerksam zu werden", erklärt Gaitzsch. So sei fester Bestandteil ihres Berufs die regelmäßige Zeitungslektüre. "Auf Festschriften von Vereinen oder Chroniken von Heimatforschern wird man oft nur so aufmerksam." Aber auch die Benutzer der Bibliothek seien eine wichtige Quelle, so Gaitzsch.
Selbst Schülerzeitungen landen in der SLUB
Gibt es denn auch Publikationen, die im SLUB-Archiv nichts zu suchen haben? "Eigentlich kaum. Irgendwann haben wir uns mal darauf geeinigt, dass wir keine Postkarten aufnehmen, mit dieser Flut wären wir schlicht überfordert. Auch reine Werbepublikationen sammeln wir nicht", erklärt Gaitzsch. Aber selbst Schülerzeitungen haben im Archiv der SLUB ihren Platz. Auf diese aufmerksam zu werden, sei aber „oft Glück“.
Bleibt noch die Frage, warum wir neben dem Funkturm auch 360 Gramm und Stadtluft Dresden einschicken sollen. "Das war wohl ein Versehen von uns, Sie auch gleich für diese beiden anzusprechen. Hier nehmen wir selbstverständlich separat Kontakt zu den Herausgebern auf", sagt Gaitzsch. Kein Problem, Frau Gaitzsch, bei dieser Masse an neuen Print-Produkten in der Landeshauptstadt kann das schon mal passieren!
SLUB und Nationalbibliothek haben Anrecht auf Pflichtexemplare
Also, Hausaufgabe für alle Herausgeber, Buchautoren im Eigenverlag und Schülerzeitungsredakteure: Direkt ein Exemplar an die SLUB schicken, damit auch die Menschen in 200 Jahren sehen können, dass es mal so etwas wie auf Papier gedruckte Magazine gab!
Übrigens: Das Gleiche wie die SLUB macht auch die Deutsche Nationalbibliothek auf Bundesebene. Im "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" ist geregelt, dass von allen "in Deutschland veröffentlichten Medienwerke[n]" je zwei Exemplare an die Nationalbibliothek zu senden sind.
Mehr Informationen zu Pflichtexemplaren gibt es auf den Seiten der SLUB und der Deutschen Nationalbibliothek.
Benjamin Kutz
Kommentar hinterlassen