Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Filmverband Sachsen ein Konzept zur Sicherung des historischen Bestandes an Film- und Tonaufnahmen. Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange (SPD) stellte am 17.3.2017 ein Modellprojekt für die „Sicherung des Audiovisuellen Erbes“ vor: In einem ersten Schritt wurden zehn sorbische Filmdokumente rekonstruiert und digitalisiert.
Dazu Ministerin Stange in der Pressemitteilung:
"Film- und Tondokumente sind wichtige Zeugnisse des gesellschaftlichen Lebens und damit Bestandteil des kulturellen Erbes – sie sind unser kulturelles Gedächtnis [und] – ganz gleich, ob sie den persönlichen Alltag oder historische Ereignisse abbilden – bewahren unsere Geschichte".
Bei diesem ersten Projekt handelte es sich um einen Testlauf, der auch dazu dienen sollte, die Abläufe und weiteren Kosten zur Digitalisierung von Ton- und Filmdokumenten besser einzuschätzen. Der Auftrag zur Sicherung der Film- und Tondokumente ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Für dieses Vorhaben stehen bis 2018 jährlich 350.000 Euro im Rahmen der allgemeinen Kunst- und Kulturförderung zur Verfügung. (Die Kosten für die Digitalisierung der ersten zehn Filmdokumente beliefen sich laut Aussage der Ministerin auf etwa 20.000 Euro.)
Anhand der Erfahrungen aus dem Testlauf wird nun bis Ende dieses Jahres ein Konzept zum weiteren Vorgehen erarbeitet. Staatsministerin Stange hob hervor, dass es sich hierbei um ein "Riesenprojekt" handele: Die Bestandsaufnahme bei 150 Einrichtungen und Personen im Freistaat Sachsen hatte die zu sichtende Menge von etwa 54.000 audiovisuellen Medieneinheiten mit einer geschätzten Gesamtspieldauer von ca. 47.600 Stunden ergeben. Dazu kämen rund 80.000 Tondokumente mit ca. 3 Millionen Spielminuten.
Für die Sicherung des Bestandes sei es wichtig, einen stringenten Kriterienkatalog zu erarbeiten. Daher sei zu klären:
- Was ist zu sichern?
- In welcher Reihenfolge sollen die Dokumente gesichert werden und wodurch wird diese Reihenfolge bestimmt (Dringlichkeit, Alter, gesellschaftliche Relevanz)?
- Wer kann die technische Sicherung übernehmen und gewährleisten?
- Wie hoch sind die Kosten für die Sicherung?
- An welchen Stellen ist der Freistaat in der Pflicht bzw. wo sollten die Kosten von privaten Trägern übernommen werden?
Dr. Ralf Schenk von der DEFA-Stiftung wies darauf hin, dass der zeitliche Faktor bei der Bearbeitung der Dokumente eine wichtige Rolle spiele. Bedingt durch den Digitalisierungsschub gebe es zum einen immer weniger Fachpersonal, welches sich mit der analogen Technik auskenne. Zum anderen verschwinde aber auch die Technik selbst, und Ersatzteile (z.B. für VHS-Videorecorder) seien irgendwann schlicht nicht mehr auffindbar.
An dem Modellprojekt waren beteiligt: das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK), der Filmverband Sachsen, die Stiftung für das Sorbische Volk, das Sorbische Institut Bautzen, die DEFA-Stiftung, die Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB), das Bundesarchiv, die OMNIMAGO GmbH und die CinePostproduction GmbH.
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