Deutsches Medienschiedsgericht nimmt Geschäftsbetrieb auf

logo-deutsches-medienschiedsgericht

In Leipzig hat heute das Deutsche Medienschiedsgericht (DMS) den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Initiator und Ideengeber Fritz Jaeckel, Chef der Sächsischen Staatskanzlei, die Institution vor. Das DMS wird seinen Sitz auf dem Mediencampus der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig haben.

Mittels Schiedsverfahren können Medienunternehmen künftig über branchenkundige Richter Streitigkeiten viel schneller schlichten lassen, als wenn sie den klassischen juristischen Weg durch die Instanzen gehen. Dazu müssen sich die Streitparteien darauf verständigen, das Schiedsgericht anzurufen.

Schneller als der Weg durch die Instanzen

Statt jahrelanger juristischer Streitigkeiten sollen die Verfahren am DMS maximal acht Monate dauern. Ob in der Folge doch noch der staatliche juristische Weg eingeschlagen wird, entscheiden die Streitparteien selbst - im günstigsten Falle verständigen sie sich vor Beginn des Schlichtungsverfahrens darüber, darauf zu verzichten (die Schiedsgerichtsordnung findet sich hier). Andere Verfahrenswege, das Schiedsgericht zu nutzen, sind ein Schlichtungsverfahren oder ein Schiedsgutachten zu beauftragen.

Sceenshot-DMSZum Start des DMS hat man 21 Richter gewinnen können, die allesamt eine ausgewiesene Expertise in juristischen Fragen im Medienbereich mitbringen. Dabei handelt es sich um Vertreter von Hochschulen und Praktiker aus dem juristischen Bereich (Richterliste hier).

Unabhängiger Verein als Betreiber

Für den Betrieb des DMS ist ein unabhängiger Verein zuständig, der bereits am 26.8.2016 gegründet wurde. Nach Eintragung des Vereins wird das DMS die ersten Medienschiedsgerichtsverfahren ab 1.1.2017 durchführen können.

Gründungsmitglieder sind neben dem Freistaat Sachsen und die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig der MDR, das ZDF, die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V., der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., die Leipziger Messe GmbH, die Mitteldeutsche Medienförderung (MDM), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und die die VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen.

Als typisches Beispiel nannte Jaeckel in der Pressekonferenz Probleme von Startups, die Daten von Medienkunden aufbereiten wollen – oftmals herrsche bei solchen Angeboten Unklarheit, wem die Daten gehören und wie die Nutzung rechtlich geregelt werden könnte. Als Mindeststreitwert sieht die Medienschiedsordnung (hier nachzulesen) den Betrag von 100.000 Euro vor, die Verfahrenskosten müssen die das DMS anrufenden Unternehmen tragen.

Vor einem Jahr hatte Jaeckel erstmals auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland die Einrichtung eines Medienschiedsgerichts gefordert (vgl. Flurfunk vom 11.5.2016: "Jaeckel kündigt Medienschiedsgericht an").

Transparenzhinweis: stawowy media (Betreiber von Flurfunk) war an der Realisierung der Webpräsenz des Deutschen Medienschiedsgerichts (deutsches-medienschiedsgericht.de) maßgeblich beteiligt. 

0 Kommentare

    Kommentar hinterlassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.