Heute (15.8.2016) um 12 Uhr tagt im Sächsischen Landtag der Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien zum Antrag der Fraktion Die Linke "Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes".
Die Linken fordern u.a. eine deutliche Aufwertung der SLM-Versammlung gegenüber dem Medienrat sowie die Zusammenlegung der Landesmedienanstalten von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
In dem Antrag heißt es:
"Das in seinen wesentlichen Teilen bereits seit 2001 existierende Sächsische Privatrundfunkgesetz genügt in zentralen Punkten nach 15 Jahren nicht mehr den Erfordernissen der Zeit. So ist die Versammlung der Landesmedienanstalt, welche die Vielfalt gesellschaftlicher Interessen repräsentiert, mit – im Vergleich der 14 Landesmedienanstalten – verschwindend geringen Vollmachten ausgestattet. Alle entscheidenden Zuständigkeiten liegen in Sachsen bei einem nur fünfköpfigen Medienrat. Insbesondere hat die Versammlung gegenwärtig noch nicht einmal das Haushaltrecht, geschweige denn das Recht zu Entscheidungen in strategischen Grundsatzfragen. Die Antragstellerin hält Veränderungen hier für dringend geboten.
Mit einer inhaltlichen Aufwertung der Versammlung der SLM sollen auch Konsequenzen für ihre Zusammensetzung und Arbeitsweise einhergehen, insbesondere die bessere Repräsentanz vielfältiger gesellschaftlicher Interessen in der Versammlung, ein annähernd hälftiger Frauenanteil in den Gremien und eine größere Transparenz in der Arbeit.
Aus finanziellen Gründen und im Sinne einer größeren Unabhängigkeit der Medienanstalt sollten umgehend Schritte eingeleitet werden, die auf eine engere Zusammenarbeit der MDR-Länder auch im Bereich des privaten Rundfunks und den Neuen Medien abzielen. Zielstellung sollte dabei eine gemeinsame Medienanstalt auf staatsvertraglicher Grundlage sein, wie sie bereits heute zwischen Berlin und Brandenburg bzw. Hamburg und Schleswig- Holstein existiert."
Das Dokument ist auf den Seiten des Landtages nachzulesen (Drucksache 6/4056).
Als Sachverständige werden im Ausschuss gehört: Dr. Wolfgang Bauchrowitz, Stellvertretender Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH), Jörg Braune, Koordinator von Radio T-Chemnitz, Dr. Daniel Brückl, Rechtsanwalt – Schwarz & Kollegen Rechtsanwälte, Martin Deitenbeck, Geschäftsführer der SLM, Brunhild Fischer, Vorsitzende der Versammlung SLM, Prof. Markus Heinker, Rechtsanwalt und Honorarprofessor für Digitale Medien und Recht der Fakultät Medien an der Hochschule Mittweida sowie Olaf Hopp, stellv. Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk und Geschäftsführer der Radio NRJ GmbH.
0 Kommentare