Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserat hat Mopo24 und BILD Online eine Rüge für das Zeigen von Leichenfotos erteilt. Konkret geht es um einen deutschen Segler, der mumifiziert auf seinem Boot in philippinischen Gewässern aufgefunden worden war.
In der Pressemitteilung des Deutschen Presserat heißt es:
"MOPO24.de berichtete unter der Überschrift 'Mumifizierter deutscher Segler auf Yacht gefunden' über den Fund und veröffentlichte das Foto der mumifizierten Leiche und weitere Fotos, die den Mann zu Lebzeiten zeigen. Außerdem enthielt der Artikel die Ablichtung eines Dokuments, aus dem der volle Name des Mannes hervorgeht. BILD Online veröffentlichte unter der Überschrift 'Ist das der Moment, in dem sie die Segler-Mumie finden?' neben dem Leichenfoto ein Porträtfoto zu Lebzeiten sowie den Vornamen, den abgekürzten Nachnamen und das Alter des Mannes."
Ebenfalls für die Berichterstattung zum gleichen Fall gerügt wurden YACHT Online und die "taz", die satirisch über den Fall berichtet hatte. Zwei weitere Nachrichtenportale, die das Foto der Leiche veröffentlicht hatten, bekamen vom Ausschuss Missbilligungen.
Zur Begründung heißt es in der Pressemitteilung:
"Die Fotos des Toten überschreiten nach Ansicht des Ausschusses die Grenze zur Sensationsberichterstattung nach Ziffer 11 des Pressekodex. Die Berichterstattungen waren teilweise identifizierend und verletzen den Schutz seiner Persönlichkeit nach Ziffer 8 des Pressekodex."
Hier findet sich die vollständige Pressemitteilung des Deutschen Presserat. Hier finden Sie den Pressekodex.
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