Die Kandidatur von Steffen Flath für den Vorsitz des MDR-Rundfunkrats sorgt in Medien, sozialen Netzwerken und bei den Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag für Aufruhr. Der Vorwurf: das enge Verhältnis zwischen Politik und den Aufsichtsgremien des MDR. Die Personalie Flath gilt deswegen als umstritten.
Der ehemalige Vorsitzende der CDU-Landtagsfaktion und Vizechef der CDU Sachsen hat sich zwar aus dem aktiven Politikgeschäft seit mehr als einem Jahr zurückgezogen, als "staatsferner Kandidat" wird er jedoch nicht gesehen.
Die Freie Presse berichtete am 1.12.2015 unter dem Titel " Die CDU und der Heimatsender" über die mögliche Kandidatur Flaths als Vorsitzender des MDR-Rundfunkrats. Weil der MDR im kommenden Jahr den ARD-Vorsitz übernimmt, würde Flath damit automatisch zum Chef der Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD.
In dem Artikel heißt es:
"Dass die Personalie in der Debatte um Staatsferne auch Protest hervorrufen wird, sieht Flath gelassen: 'Ich bin unabhängig genug.' Selbst wenn es eine Karenzzeit von einem Jahr gäbe, hätte er die mittlerweile erreicht, sagte Flath, der zwar für die Erzgebirgs-Union noch im Kreistag sitzt, aber vor 15 Monaten aus dem Landtag ausschied und vor zwei Jahren sein Amt als CDU-Vizechef abgab. Und dann fügte er mit Blick auf mögliche Kritiker noch hinzu: 'Den Wert der Pressefreiheit muss mir nicht die Linke erklären.'"
Sowohl die Die Linke Fraktion im Sächsischen Landtag als auch die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in Folge des Beitrags in der "Freien Presse" Pressemitteilungen herausgegeben, in denen die Kandidatur Flath stark kritisiert wird.
Falk Neubert, der medienpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag erklärt dazu in einer Pressemitteilung vom 2.12. unter dem Titel "Personalie Flath: CDU will MDR als Spielball ihrer Interessen":
"Steffen Flath ist als langjähriger Staatsminister und CDU-Fraktionsvorsitzender ein profilierter Protagonist der sächsischen CDU. Erfahrungen in der Medienpolitik oder im Rundfunkrat, dem er erst seit einem Jahr angehört, hat er hingegen nicht. Mit ihm versucht die sächsische CDU einmal mehr, direkt auf den MDR politisch zuzugreifen."
Ähnlich sieht das die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen in ihrer Pressemitteilung vom 2.12. unter dem Titel "Nominierung Steffen Flaths für den Vorsitz des Rundfunkrats torpediert die Modernisierung des MDR-Staatsvertrags". Die medienpolitische Sprecherin Dr. Claudia Maicher ist darin zitiert:
"Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Fernsehrat auch für den MDR-Staatsvertrag notwendig gewordene Novellierung und Begrenzung der Staatsnähe des Gremiums erfordert ein sensibles Vorgehen, um die Aushandlung zwischen den drei beteiligten Ländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen nicht zu gefährden. Stattdessen erleben wir eine Machtdemonstration ohnegleichen."
Die Argumentation der beiden Oppostionsparteien klingt im ersten Moment durchaus schlüssig. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht 2014 die damalige Zusammensetzung der Gremien beim ZDF wegen mangelnder Staatsferne gerügt und daraus Konsequenzen gefordert.
Allerdings muss man auch wissen, dass nicht nur die CDU Sachsen, sondern auch andere Parteien Mitglieder in das Gremium entsenden (zum Verfahren wie sich das Gremium zusammensetzt vgl. Flurfunk Dresden vom 19.11.2015). Auch die gesellschaftlichen Gruppen, die ansonsten in den Rundfunkrat entsandt werden, lassen sich gewöhnlich einer politischen Farbe zuordnen.
Dezember 4, 2015
So ein homophober Typ wie er soll so einen Posten bekleiden, wo er glaubt, dass die Gleichberechtigung von Homosexuellen zur Gefährdung der Menschheit führt? So eine Person sollte man generell aus der Öffentlichkeit, der Politik entlassen, anstatt ihn überhaupt noch zu "fördern"! Solche wie er fördern die Hasspredikten gegen Schwule und Lesben in unserem Land.
Dezember 4, 2015
Das Problem an Flaths Kandidatur ist seine offensichtliche Nähe zur Exekutive, als langjähriger Minister und als langjähriger Vorsitzender der seit gut 25 Jahren die Regierung stellenden Landtagsfraktion. Dabei soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk eben gerade NICHT Staatsfunk sein.
Leitende Funktionen im Rundfunkrat müssen auch nicht ausgerechnet von den Parteivertretern eingenommen werden - es sind schließlich genügend kompetente Menschen im Gremium, darunter durchaus etliche, die der Union sehr freundlich gesinnt sind.
Selbstverständlich gehören auch Parteien zur Zivilgesellschaft dazu, die im Rundfunkrat vertreten sein sollten (über die Zahl der Partei-Vertreter sollte man freilich diskutieren), aber die Führungspersonen im Rundfunkrat sollten eine gewisse Distanz zur Exekutive haben. Und genau daran fehlt es in Sachsen traditionell: Dass der "Landesausschuss Sachsen" des Rundfunkrats gegenwärtig noch direkt aus der Sächsischen Staatskanzlei geleitet wird, ist eine unglaubliche Unverfrorenheit und Missachtung des Geistes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.