Es ist schon ein paar Tage her, soll hier aber der Vollständigkeit halber noch dokumentiert werden: Für den Bericht "Sanitäter tragen schon Schutzwesten" von "BILD Dresden" hat der Deutsche Presserat eine Missbilligung ausgesprochen.
Der Bericht hatte im September 2014 für einige Aufregung gesorgt (vgl. Flurfunk Dresden vom 10.9.2014: "Lesehinweis: Brauchen Sanitäter Schutzwesten für Einsätze im Asylbewerberheim?").
Im Bildblog war über die Missbilligung am 10.4.2014 zu lesen:
"Allerdings haben die Polizei, das DRK und der Betreiber des Heims schon mehrfach klargestellt, dass diese Darstellung falsch ist. Denn erstens ist das Hotel keine 'Vier-Sterne-Herberge' mehr (der Hotelbetrieb wurde vor geraumer Zeit eingestellt), zweitens sind es höchstens stich- und keine schusssicheren Westen, und drittens wurden sie nicht 'aus Angst vor Attacken aus dem Asyl-Hotel' besorgt, wie 'Bild' behauptet, sondern um die Rettungskräfte ganz allgemein und bei allen Einsätzen zu schützen (BILDblog berichtete hier und hier.) Auch der Presserat erkannte in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 2 (Sorgfalt) und sprach eine Missbilligung aus."
Die Missbilligung ist von den drei möglichen Maßnahmen des Presserat bei erfolgreichen Beschwerden die mittlere (vgl. Wikipedia: Deutscher Presserat).
Die Meldung beim Bildblog vom 17.3.2015 trägt den Titel: "Presserat rügt Vergewaltiger-Selfie".
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