Es ist schon ein paar Tage her, trotzdem unbedingt noch eine Meldung wert: Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) hat ihre digitale Sammlung größtenteils unter die CC-BY-SA-4.0-Lizenz gestellt (eine Erläuterung für Nicht-Juristen ist unten zu finden).
Das betrifft rund 75 Prozent der Inhalte der Digitalen Sammlungen (digital.slub-dresden.de/kollektionen), für die entsprechende Rechtefreigaben bereits vorliegen. Bei den übrigen Inhalten steht die Klärung noch aus oder es erfolgte keine entsprechende Freigabe. Die Zuordnung ist ganz leicht an den CC-Icons zu erkennen, mit denen das Material im Falle der Freigabe gekennzeichnet ist (s. kleines Bild/Screenshot).
Mit der neuen Lizenz entfällt erstmals die sonst weit verbreitete Einschränkung "nur für nicht-kommerzielle Nutzung". Heißt: Wer Inhalte der Digitalen Sammlungen nutzen will, kann das jetzt auch tun, ohne die früher eher unsichere Situation klären zu müssen, ob das eigene Angebot möglicherweise nicht doch kommerziell ist (das ist Blogger- bzw. Netznutzer-Sicht).
Aus Sicht von Medienunternehmen und Verlagen ist der Schritt aber noch weitreichender: Auch Angebote, die sich bspw. über Anzeigen finanzieren, können jetzt das entsprechend freigegebene (und gekennzeichnete) Material aus den Digitalen Sammlungen nutzen (immer mit den Bedingungen: Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen, Details s.u.).
Inhaltlicher Schwerpunkt: Sachsen
Die SLUB hat sich bei ihrer Sammlung auf Material aus Sachsen konzentriert. "Gegenwärtig finden Sie in unseren digitalen Kollektionen 72.365 Titel oder 88.268 Bände sowie über 1,5 Millionen grafische Medien (Fotos, Karten, Zeichnungen)", ist da auf der Startseite zu lesen.
Darunter findet sich zum Beispiel die "Bibliotheca Gastronomica" – eine Sammlung alter Kochbücher. Mit der neuen Lizenz könnte man diese problemlos selbst zu einer Publikation machen und das fertige Produkt auch verkaufen – vorausgesetzt, man bietet die Inhalte unter den gleichen Lizenzbedingungen an (und wehrt sich also nicht, wenn jemand die Idee kopiert oder weiterentwickelt).
Da es sich um digitales Material handelt, wäre z.B. auch möglich, aus den alten Rezepten eine kostenpflichtige Smartphone-App zu machen. Denkbar wäre auch, den Dresden Codex als eBook mit Übersetzung herauszugeben. Oder das Wagner-Material zu nehmen und...
Aus Sicht der SLUB dominierte bei der Einführung der neuen Lizenz aber sicherlich das wissenschaftliche Interesse. Denn die Frage, ob durch Steuergelder finanzierte Wissenschaft nicht auch für jedermann frei zugänglich und verwendbar sein sollte, ist eine Grundsatzdebatte, die schon eine Weile läuft. Die konsequente Umsetzung des Modells "freie Inhalte" (Open Access) könnte etwa für viele Wissenschaftsverlage finanzielle Einbußen bedeuten (vgl. zu der Debatte um Open Access z.B. "taz" vom 1.3.2012: "Steuerzahler hat schon bezahlt").
Eine große Frage ist auch, ob das Modell auch in die Medienbranche rüberschwappt - oder ob da ein ganz neuer Branchenzweig entsteht. Immerhin hat auch Wikipedia Deutschland schon vor eine Weile die CC-BY-SA 4.0-Lizenz für die eigenen Inhalte eingeführt.
Im Blog der SLUB (Titel des Blogpostings: "SLUB vergibt freie Lizenz für digitalisierte Objekte") ist zu den Veränderungen zu lesen:
"Wir sind davon überzeugt, dass das kulturelle und wissenschaftliche Erbe der Bibliotheken am besten genutzt werden kann, wenn es möglichst frei im Internet verfügbar ist. Auch die SLUB selbst profitiert bei der Entwicklung neuer Dienste von offenen Lizenzen (...). Entsprechend sollen die digitalisierten Bestände der SLUB ebenfalls offen und für innovative Projekte optimal verwertbar sein. Künftig sind unsere Digitalen Sammlungen einschließlich der Bilddatenbank der Deutschen Fotothek daher so weit als möglich unter einer Lizenz veröffentlicht, die der Definition für Offenes Wissen (Open Definition) entspricht."
Hier noch die Erklärung des Kürzels CC-BY-SA 4.0:
- CC steht dabei für Creative Commons. "Creative Commons (CC) ist eine Non-Profit-Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für Urheber zur Freigabe rechtlich geschützter Inhalte anbietet".
- BY steht für Namensnennung: Bei Nutzung der entsprechenden Inhalte muss der Rechteinhaber genannt werden.
- SA steht für "Share alike". Heißt: Man darf die Inhalte verändern und sie auch kommerziell nutzen, sofern man sie unter der gleichen Lizenz wieder zur Verfügung stellt.
Die Details zu den verschiedenen Lizenzmodellen (CC-BY-SA ist nur eine von mehreren Lizenz-Varianten) sind auf der Seite von Creative Commons Deutschland nachzulesen.
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