Regional begrenzte Werbespots in überregionalen TV-Programmen wie Pro Sieben, Sat 1 oder RTL sind künftig erlaubt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 17.12.2014 in letzter Instanz entschieden. Laut Pressemitteilung des BVerwG verstößt es nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkrechts, "wenn im Rahmen eines bundesweiten Fernsehprogramms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet werden."
Hintergrund ist das Ansinnen von ProSieben Sat 1, auch regionale Werbemärkte abzuschöpfen. So will man Werbekunden ermöglichen, in einem regional begrenztem Gebiet im ansonsten überregionalen Programm aufzutauchen. Interessant könnte das bspw. für Möbelhausketten sein, die bislang nur auf Tageszeitungs-, regionale Radio- oder aber Lokal-TV-Werbung setzen.
In der vorherigen Instanz hatte die klagende Sendegruppe ProSieben Sat 1 noch vom Verwaltungsgericht Berlin eine abschlägige Entscheidung bekommen. Das Gericht hatte argumentiert, dass Werbung Bestandteil des Programms sei; wer aber eine Lizenz zur Veranstaltung eines bundesweiten Programms besitze, dürfe nur bundesweite Werbespots senden.
In der PM des BVerwG heißt es nun:
"Der hiergegen gerichteten Sprungrevision der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben: Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses sind nur die redaktionellen Programminhalte, nicht die Werbung. Hinsichtlich des 'ob' und 'wie' der Werbung ist der Veranstalter frei, solange er die werberechtlichen Bestimmungen einhält; diese enthalten im Falle des Rundfunkstaatsvertrages keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots. Die Erwägung, dass solche Vorgaben sinnvoll sein könnten, um die Finanzierungsaussichten lokaler oder regionaler Medien zu sichern, hat im Rundfunkstaatsvertrag keinen Niederschlag gefunden."
Hier finden Sie die Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (via turi2)
Nachtrag 18.15 Uhr: Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat inzwischen mit einer Pressemitteilung reagiert, die Entscheidung kritisiert und gefordert, dass Rundfunkstaatsvertrag geändert werden muss. Zitat aus der Pressemitteilung:
"Der BDZV kritisierte, ProSieben werde in die regionalen Werbemärkte eingreifen und den regionalen Medien einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entziehen, ohne im redaktionellen Programm einen Beitrag zur regionalen Meinungsvielfalt zu leisten."
Hier geht es zur Pressemitteilung des BDZV: "BDZV: Rundfunkstaatsvertrag muss geändert werden"
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