Lesehinweis: Was hat die Ausnahmeregelung für die Zeitungszusteller mit Netzpolitik zu tun? Auf den ersten Blick nichts, auf den zweiten umso mehr.
Das Blog Netzpolitik.org schreibt:
"Warum gerade Zeitungsboten für ihre frühmorgendliche Tätigkeit keinen Mindestlohn verdient haben, ist gleich in mehrfacher hinsicht fragwürdig. Erstens steht das Zeitungszustellgewerbe nicht im internationalen Wettbewerb, diese Dienstleistung lässt sich nicht in Billiglohnländer auslagern. Zweitens sind die betroffenen Verlage immer noch durchaus profitable Unternehmen. Drittens gilt für die Zeitungsbranche dasselbe wie für andere vom Mindestlohn betroffene Branchen: wenn die Leistung zu einem Lohn von €8,5o/Stunde keine Abnehmer findet, dann sind nicht die Löhne sondern ist die Leistung das Problem."
Und stellt gleich hinterher die spannende Frage:
"Wie steht es nun um die kritische Berichterstattung über diese Ausnahme in den Qualitätsmedien™?"
Keine Sorge, auf das Hauptargument der Zeitungsverleger, die Pressefreiheit sei durch den Mindestlohn bedroht, geht der Beitrag ebenfalls ein.
Der sehr lesenswerte Beitrag trägt den Titel: "Zur netzpolitischen Dimension (5) von Mindestlöhnen für Zeitungsboten".
Juli 7, 2014
Gemessen an der Qualität dessen, was mir als regionale Zeitung aufgehalst wird, ist die Verstopfung meines Briefkastens mit dem Zeug nochmal eine Zumutung obendrauf. Ich betrachte das Gewerbe des Zustellens als Haus- Land- und Weltfriedensbruch und Bruch meines Vertrauens ähnlich dem Tatbestand des Schweren Einbruchs.
Was verdienen die? Ich gönne ihnen dreimal soviel. Wenn sie in Zukunft rückwärts laufen.
Juli 11, 2014
Verstopfungshilfe
In Dresden werden Briefkastenaufkleber "Stop keine Werbung und kostenlosen Zeitungen" verteilt. So ein Aufkleber kann dann als eine wahre "Verstopfungshilfe" wirken.
Interressant ist, dass auf der Rückseite auch für den Mindestlohn
von 8,50€/h geworben wird. Denn Zusteller sind ja nicht Menschen 2. Klasse. Wobei m.E. hier eher der Unterschied zwischen den 1-2 mal die Woche austragenden Zustellern und denen der Abo Zeitung gemacht werden sollte. Letztendlich sollen ja die 8,50€/h zum Leben reichen. Richtig wäre daher, dass der Mindestlohn erst ab 10 Stunden Arbeitszeit pro Woche greift. Da hätten alle Branchen was davon bevor es wieder einen Katalog der 1000 Ausnahmen gibt.
Wie sich die kostenlosen Wochenzeitungen hinter der Pressefreiheit verstecken, obwohl der Inhalt dieser Blätter eher dem fünften Aufguss eines Teebeutels gleicht bleibt mit verborgen. Vermutlich dient diese "Hülle" nur noch dazu, die Prospekte und Flyer zu transportieren. Das ist so als würde der Fisch immer noch in Zeitungspapier eingewickelt werden.
Der Sächsische Bote reagiert schon und fährt in Dresden Stadt die Auflage lt. seinen neuen Mediadaten Nr. 27a von vorher ca. 230.000 Expl. auf 161.000 Expl. runter.
Bei dreimal soviel kommen die dann auch auf 8,50€/h - Rückwärtslaufen geht auch! Nur wie bekommen die Zusteller die "Fischzeitung" wieder aus den Briefkasten?