Kaum vorstellbar: Der MDR-Rundfunkrat hat auf seiner Klausur über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die Auswirkungen auf den MDR-Rundfunkrat diskutiert. Das Gericht hatte mit seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag den Einfluss von Staat und Parteien auf den öffentlich-rechtlichen Sender erheblich eingeschränkt (mehr u.a. bei tagesschau.de vom 25.3.2014: "ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig").
In einer Pressemitteilungen zu den Ergebnissen der Klausur ist nun u.a. zu lesen, dass man "ohne der Gesetzgebungskompetenz der Länder im MDR-Staatsvertragsgebiet vorzugreifen", durchaus auch über eigene Schritte nachdenken könne. Konkreter wird es mit dem Hinweis auf "eine verbesserte öffentliche Darstellung der Gremienarbeit", über die im Oktober entscheiden werden soll.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung:
"Einigkeit herrschte im MDR-Rundfunkrat, dass der vorhandene rechtliche Handlungsrahmen ausgenutzt werden soll, um die Arbeit des Aufsichtsgremiums gegenüber der Bevölkerung transparenter zu gestalten. Dazu soll vor allem die Internet-Präsenz des Rundfunkrats über das bereits erreichte Maß hinaus ausgebaut werden. Dies entspricht auch den von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD formulierten Standards der Transparenz der Gremienarbeit."
Und weiter:
"Ob darunter auch die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen, Tagesordnungen und anderen sitzungsbezogenen Unterlagen fallen kann, soll zunächst einer intensiveren Prüfung des derzeit vorhandenen Rechtsrahmens unterzogen werden. Geprüft werden soll auch eine mögliche Öffnung der Gremiensitzungen für die Öffentlichkeit sowie die Zusammensetzung von Ausschüssen."
Das wäre ja tatsächlich mal eine Maßnahme.
Wer mehr zu den Aufgaben des Rundfunkrats wissen will, kann das in unserem Intendanten-Wiki nachlesen.
Hier geht es zur Pressemitteilung des MDR-Rundfunkrats vom 30.6.2014: "MDR-Rundfunkrat will seine Arbeit öffentlich noch besser darstellen".
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