Bekommt Lokalfernsehen bald Rundfunkgebühren? Die Landesmedienanstalten wollen Überschüsse aus den Rundfunkbeiträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an die privaten Lokalfernseh-Veranstalter weitergeben.
Das geht aus einem Beschluss der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom 15.4.2014 hervor, der Flurfunk Dresden vorliegt. Der Titel des Papiers, das von der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) vorbereitet worden ist und von anderen Landesmedienanstalten mitgetragen wird, lautet: "Lokale Medienvielfalt braucht lokalen Rundfunk".
Hintergrund ist die allgemeine prekäre Situation vieler Lokal-Fernsehstationen, die häufig nicht kostendeckend arbeiten bzw. sich nicht die Verbreitung in alle Haushalte leisten können. Sollte die vorgeschlagene Förderung in allen Bundesländern umgesetzt werden, könnte dies die Situation der lokalen TV-Landschaft grundlegend ändern.
Bald 15 Cent pro Haushalt für Lokal-TV?
Nach KEF-Berechnungen liegen die Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Umstellung auf die Haushaltsabgabe derzeit bei über 1 Mrd. Euro für die aktuelle Beitragsperiode. Die Bundesländer haben daraufhin eine Beitragssenkung beschlossen (vgl. Spiegel-Online vom 13.03.2014: "Öffentlich-Rechtliche: Rundfunkbeitrag sinkt erstmals"). Allerdings sinkt der Beitrag nur um 48 statt 73 Cent, wie es die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) ursprünglich empfohlen hatte.
Nun schlagen die Landesmedienanstalten vor, bundesweit rund 60 Mio. Euro der überschüssigen Mittel zur Förderung der technischen Verbreitung (auch Leitungskosten genannt) von Lokalfernsehen einzusetzen. Das entspricht einem monatlich Betrag von 15 Cent pro Rundfunkbeitrag, der nach der Absenkung noch bei 17,50 Euro pro Monat pro Haushalt liegen wird.
Dieser DLM-Vorschlag dürfte Rückendeckung durch die jeweiligen Ministerpräsidenten der Länder mit Lokalfernseh-Anbietern haben.
In dem DLM-Papier heißt es:
"Die Förderung soll dabei nicht zu Lasten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen, sondern im Wege des Verzichts auf eine (weitere) Beitragssenkung."
Dabei wird betont, dass es nicht um die Erhöhung der "allgemeinen Finanzausstattung" der Landesmedienanstalten gehe. Deswegen sollen die Mittel "streng zweckgebunden für die Verbreitung von lokalen Radios und lokalen Fernsehens" vergeben werden, etwa über eine Anpassung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bei der Formulierung der Aufgaben der Landesmedienanstalten. Sie beziehen schon jetzt ihre Etats im Wesentlichen aus einem kleinen Anteil an den Rundfunkbeiträgen.
Lokalfernsehen steht für Grundsversorgung bereit
Mit der Förderung, so heißt es weiter in dem Papier, solle auch eine "Qualitätsverbesserung durch Festlegung von Mindeststandards" verbunden werden. Zitat aus dem DLM-Papier:
"Gutes Geld für qualitativ schlechte Rundfunkprogramme darf es nicht geben."
Wie diese Qualitätsmaßstäbe aussehen sollen, ist in dem Papier nicht ausgeführt.
Der eigentlichen Forderung sind eine Reihe von Argumenten vorangestellt, welche Rolle das Lokalfernsehen bei der "zentralen Aufgabe der Massenmedien" gemäß Art. 5 des Grundgesetzes heute schon spiele: So heißt es, der private Rundfunk habe zunächst nur eine Ergänzungsfunktion gehabt, erfülle aber inzwischen "im besten Sinne den Grundversorgungsauftrag."
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖR) werde zwar dem eigenen Auftrag gerecht, könne aber die vorhandenen Defizite in der lokalen Berichterstattung, die durch den Niedergang der Zeitungslandschaft entstehen würden, nicht ausgleichen. Zitat:
"Statt eines an sich erforderlichen und mit imensen Kosten verbundenen Aufbaus lokaler Berichterstattungsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht der private lokale Rundfunk bereit, diesen Teil der Grundversorgung im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen."
Sachsen: Privatrundfunkgesetz-Änderung noch vor der Wahl geplant
In Sachsen ist bereits eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes auf den Weg gebracht, damit der dauerhaften Förderung von Lokal-Fernsehen nichts mehr im Wege steht – bislang ist dies nämlich nicht möglich (vgl. Flurfunk Dresden vom 23.4.2014: "Förderung für Lokal-TV in Sachsen: CDU-/FDP-Koalition will Privatrundfunkgesetz ändern").
Der sächsische Gesetzesentwurf beinhaltet aber keine Antwort auf die Frage, woher das Geld kommen soll – nun zeichnet sich also eine Variante ab. Der Entwurf wird am Montag (2.6.2014) im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des sächsischen Landtags diskutiert, um spätestens am 10.7.2014, in der letzten Landtagssitzung vor der Wahl Ende August, verabschiedet zu werden.
Die DLM ist der Zusammenschluss der Landesmedienanstalten der einzelnen Bundesländer und dient vor allem der Abstimmung der Medienanstalten untereinander. In Deutschland ist Medienrecht Ländersache, deswegen werden überregionale Themen wie die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Staatsverträge geregelt, denen sämtliche Länderparlamente zustimmen müssen. Der DLM-"Beschluss" ist in diesem Sinne also nur ein Vorschlag an die Länder.
Juni 2, 2014
Die deutschen Berlusconis schlagen also wieder zu: in diesem Fall die ÖRR-Sender mit ihrer fragwürdigen und verfassungsrechtlich noch keinesfalls ausgeprüften Zwangsabgabe wissen nicht wohin mit dem vielen Geld. Nach Investitionen im Ausland, Spekulationen, jahrzehntelang angehäuftem Vermögen aus der Totaleinvernahme sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte, haben sie den Hals immer noch nicht voll. Nachdem die "Freie Marktwirtschaft" auf den Kopf gestellt ist, indem die Sender mit den Gebühren/Beiträgen Tochterfirmen gegründet haben, die die Produzentenlandschaft fest im Griff haben und freie Mitarbeiter und kurzfristig Beschäftigte mittlerweile über einen rapiden und unzumutbaren Gagenverfall an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden werden, kann man die überflüssige Kohle ja nun verwenden, indem man die Konkurrenz aufkauft und etwaig kritische Mitbewerber so zum Stillschweigen bringt.
Die Rundfunkfreiheit, einst festgelegt zur Sicherung der Bildung, der Kultur und des freien Meinungsbildung wird vergewaltigt zum Instrument der Bereicherung und der Schaffung eines Staats im Staate. Und die CDZU/FDP macht das mit - findet das gut?
Leute, auf welchem Stern lebt Ihr denn?
Daher müssen die ganzen Parteipolitikre raus aus den Rundfunk- und Fernsehräten, aber das schaffen sie ja nicht, wie Herr Beermann und Herr Lindner zum BVG-Urteil unisono verlautbaren lassen.
Aber die Rundsfunksteuer (de jure nicht-de facto wohl)dann im Füllhorn verschenken. Wie wäre es mit einer Mittelverwendungsnachweispflicht der Sender gegenüber dem Bürger und einer (gnadenlos durch Politiker geforderten) sozialen Verantwortung, um die den seit Euroeinführung rapiden gagenverfall aufzufangen und zeitgemäß auszugleichen? Die Pensionskasse endlich zu sichern und auszustatten? Die Sender sind seit 1.1.2013 behördengleich privilegiert ohne jegliche Plichten. Aufgewacht Politiker, aufgewacht!
Juni 2, 2014
...“Gutes Geld für qualitativ schlechte Rundfunkprogramme darf es nicht geben.”...
Also dürfte die FID GmbH (Dresden Fernsehen / 8Dresden / 8Sport) nichts bekommen für Ihr schlechtes Fernsehen (Obwohl Fernsehen ist das ja gar nicht mehr nur noch Werbung 24h)!
Juni 2, 2014
So wie es formuliert ist würde es rein gar nichts an der Situation des Lokalfunks ändern. 60 Millionen für Verbreitung wäre ein Konjunkturprogramm für Verbreiter- also Mediabroadcast, Kabel Deutschland, Satelliten etc. Das Problem ist doch aber, dass am Werbemarkt sich keine Einnahmen realisieren lassen um ein Programm zu finanzieren welches man wirklich als "Berichterstattung" bezeichnen könnte ohne sich lächerlich zu machen. Da Programmfinanzierung aber nicht möglich ist müssen die oeffentlich-rechtlichen für Berichterstattung sorgen.
Juni 2, 2014
Ich habe kein TV& Radio. Ich möchte mich weiterhin aus mir seriösen Quellen informieren. "die ÖRREN" bringen mir zu viel Propaganda! Ich kämpfe für soziale, gerechte und demokratische Öffentich-Rechtliche- RundfunkanstalteN. Ich verweigere die "Demokratieangabe" aus ethischen Gründen. Ich möchte diese unseriöse Berichterstattung finanziell nicht unterstützen.
Und für alle, die weniger als 1200 Euro verdienen, müßste der Beitarg ebenfalls frei sein wie bei Hartz-Iv Empfängern.
Juni 3, 2014
Die Rundfunkgebühren werden zwangsweise eingetrieben, auch von
Nichtteilnehmern. Es gibt daher keine "überschüssigen Gelder"!
Juni 4, 2014
Das ist so, als gingen Sie zu Ihrem Gemüsehändler und der
"verzichtet" darauf, Ihnen das Wechselgeld zu geben!