Die Radioinitiative Dresden e.V. (coloRadio) fordert die Berücksichtigung der Freien Radios (coloRadio Dresden, Radio blau Leipzig und Radio T Chemnitz) bei der anstehenden Änderung des sächsischen Privatrundfunkgesetzes. Das geht aus einer am Freitag (30.5.2014) versandten Pressemitteilung hervor (die komplette Mitteilung finden Sie unten).
Wörtlich heißt es darin zum bestehenden Entwurf:
"Seltsam am vorliegenden Gesetzesvorschlag erscheint den bei coloRadio Aktiven, dass eine angestrebte Förderung ausschließlich für die lokalen TV-Sender, nicht aber für die nichtkommerziellen Lokalradios geplant ist. Letztere fordern seit Jahren eine komplette Übernahme der Sende- und Leitungskosten."
Ein Aktiver Radiomacher namens Stefan ist mit den Worten zitiert:
"Wenn es wirklich um die Erhaltung lokaler Programm- und Meinungsvielfalt geht – warum bleiben die nichtkommerziellen Lokalradios außen vor?"
Nach den Plänen der Regierungskoalition aus CDU und FDP soll das Privatrundfunkgesetz dahingehend geändert werden, dass künftig die kontinuierliche Förderung der Leitungskosten von Lokalfernsehen möglich ist (vgl. Flurfunk Dresden vom 23.4.2014: "Förderung für Lokal-TV in Sachsen: CDU-/FDP-Koalition will Privatrundfunkgesetz ändern"). Der neue Gesetzesentwurf wird am Montag (2.6.2014) im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des sächsischen Landtags diskutiert.
Am Ende der Pressemitteilung deutet die Radioinitiative an, das Gesetz, sollte es in der vorliegenden Form verabschiedet werden, auf seine Verfassungskonformität gerichtlich prüfen zu lassen.
Die komplette Pressemitteilung von coloRadio dokumentieren wir hier:
Wird die Diskriminierung freier Radios bald Gesetz?
Nichtkommerzielle Lokalsender sollen bei der geplanten Förderung von Sende- und Leitungskosten außen vor bleiben. Am kommenden Montag, dem 02. Juni 2014, wird im sächsischen Landtag in öffentlicher Anhörung ein Gesetzentwurf behandelt, der die Förderung der Verbreitungkosten lokaler TV-Sender durch die Sächsische Landesmedienanstalt ermöglichen soll. CDU und FDP begründen ihren Vorstoß mit dem Anliegen, auf diese Weise die lokale Meinungs- und Programmvielfalt zu erhalten.
Die Radio-Initiative Dresden begrüßt diesen Schritt. Rundfunk mit einem lokalen Bezug ist stark gefragt, schwer zu machen und kaum zu finanzieren. Dies zeigt sich im drohenden Bankrott der lokalen TV-Sender ebenso, wie in der chronischen Notlage der nichtkommerziellen Lokalradios. Auf lange Sicht wird kaum ein lokales Medium im Bereich Hörfunk und Fernsehen ohne ein Minimum an Förderung überleben können, zumal die Verbreitungskosten durch die faktische Monopolstellung des Sendenetzbetreibers und die Knappheit der Frequenzen im terrestrischen Sendebereich exorbitant sind.
Seltsam am vorliegenden Gesetzesvorschlag erscheint den bei coloRadio Aktiven, dass eine angestrebte Förderung ausschließlich für die lokalen TV-Sender, nicht aber für die nichtkommerziellen Lokalradios geplant ist. Letztere fordern seit Jahren eine komplette Übernahme der Sende- und Leitungskosten. Dabei wird von der Sächsichen Landesmedienanstalt (SLM) immer wieder darauf verwiesen, dass eine solche Förderung aus der Rundfunkgebühr rechtlich nicht möglich sei. Bitter an dieser Situation ist für die ehrenamtliche organisierten Bürgerradios, dass sie ihre Energie in die Organisation der Sendekostenfinanzierung stecken müssen, anstatt sich auf Programmgestaltung, Bürgerbeteiligung und Selbstverwaltung konzentrieren zu können.
"Wenn es wirklich um die Erhaltung lokaler Programm- und Meinungsvielfalt geht - warum bleiben die nichtkommerziellen Lokalradios außen vor?" fragt sich Stefan, einer der Aktiven bei coloRadio, dem freien Radio Dresdens. Eine berechtigte Frage, schließlich handelt es sich bei diesem Sender nicht um einen x-beliebigen Dudelfunk sondern werden hier lokale Themen auf einzigartige Art behandelt. Stefan nennt als Beispiel die Veranstaltung und Übertragung einer zweistündigen Podiumsdiskussion von Stadtratskandidaten der demokratischen Parteien vor der Kommunalwahl - eine Beschäftigung mit lokalpolitischen Themen, die sonst in dieser Art im lokalen Rundfunk nicht stattfindet. Aber auch auf künstlerischem Gebiet sind hier Dinge möglich, die sich im quotenabhängigen kommerziellen Radio verbieten - beispielhaft genannt seien Sendungen wie "mechlabor" oder Aktionskunst wie das Radioballett.
Warum also die vorgesehene Benachteiligung der ehrenamtlich betriebenen Radiostationen? Vielleicht stößt die Meinungsvielfalt ja für manche Politiker an ihre Grenzen, wenn alljährlich im Februar mit einem "Aktionsradio" die Proteste gegen den dann stattfindenden Naziaufmarsch unterstützt werden.
Sollte der aktuelle Entwurf Gesetz werden, erwägt die Radioinitiative Dresden e.V., die Verfassungskonformität der Gesetzesnovelle gerichtlich überprüfen zu lassen.
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