Nachdem die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im September 2011 am heftigen Protest von Bloggern und Netzaktivisten und schließlich an der fehlenden Zustimmung von NRW scheiterte, nehmen die Bundesländer derzeit unter Federführung des Freistaates Sachsen einen neuen Anlauf.
Aus dem Scheitern des ersten Anlaufs hat man gelernt: So gibt es für den aktuellen Entwurf eine Online-Beteiligungsmöglichkeit unter jugendmedienschutz.sachsen.de. Aber was hat sich inhaltlich geändert?
Flurfunk Dresden hat Hans-Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) e.V. über den veränderten Entwurf, die Kritik aus der Bloggerszene und die Chancen der freiwilligen Kennzeichnung interviewt.
Vorweg einige Zeilen zum besseren Verständnis: Der Jugendmedienschutz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten in den Medien schützen. Den Jugendschutz für sogenannte Trägermedien wie Kino, DVDs und Computerspiele regelt bislang das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Den Jugendschutz über die Inhalte von Fernsehen und Internet regelt dagegen der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Weil die Mediengesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland Sache der Bundesländer ist, müssen für eine Novellierung des JMStV alle Bundesländer, genauer: deren Parlamente zustimmen.
Hier unser Interview zum Thema mit Hans-Joachim von Gottberg:
Flurfunk Dresden: Die Bundesländer haben am 12. März 2014 den Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgelegt. Was sind die wichtigsten Änderungen?
Hans-Joachim von Gottberg: Mit der fortschreitenden „medialen Konvergenz“ im Internet, also der Verschmelzung der einzelnen Mediengattungen, ist es wichtig, dass auch der Jugendmedienschutz angepasst wird. Ein konkretes Beispiel: Früher wurden Computerspiele nur über DVDs verbreitet, dafür ist laut Jugendschutzgesetz die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) zuständig. Inzwischen geht der Trend aber immer mehr zu Online-Spielen, die nur im Netz verbreitet werden. Fernsehfilme werden zeitgleich auf DVD veröffentlicht und DVDs werden immer häufiger auch als Video-on-demand im Netz angeboten. Ziel sollte es sein, dass die Freigabe nicht mehr nach Vertriebswegen, sondern nach dem Inhalt erteilt wird und dann für alle Vertreibungsformen gilt.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Absicht des Gesetzgebers, die Verantwortung der Plattformen mit sogenanntem User Generated Content für den Jugendschutz deutlich zu machen. Auch dann, wenn diese Plattformen von Privatleuten und nicht von kommerziellen Anbietern betrieben werden. Der Entwurf will Klarheit schaffen, in wieweit derjenige, der ein oder mehrere Blogs anbietet, die durch Dritte ergänzt und kommentiert werden können oder in die Videos von Dritten hochgeladen werden können, auch für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen bei den Angeboten verantwortlich ist, die er selbst gar nicht eingestellt hat.
Flurfunk: Der Aufschrei nach Veröffentlichung der Novellierung war ähnlich groß wie bei der ersten Version 2010…
Von Gottberg: Der gegenwärtig vorliegende Entwurf unterscheidet sich von dem 2010 gescheiterten Papier in zweierlei Hinsicht: In dem neuen Entwurf wird ganz klar, dass sowohl die Installation von Jugendschutzprogrammen durch die Eltern als auch die technische Kennzeichnung der Inhalte durch die Anbieter freiwillig sind. Die protestierenden Blogger haben damals übersehen, dass sie bereits nach dem seit 2003 geltenden Gesetz jugendbeeinträchtigende Inhalte mit einer Freigabe ab 16 nur in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr und Inhalte ohne Jugendfreigabe nur zwischen 23 Uhr und 6 Uhr im Netz zugänglich machen dürfen.
Die technische Kennzeichnung ist keine Verschärfung des Status quo, sondern eine zusätzliche Option: Sie können ihre Inhalte unter der Voraussetzung den ganzen Tag über anbieten, wenn sie technisch so gekennzeichnet sind, dass ein entsprechendes Programm die Beschränkungen erkennen kann und sie je nach Einstellung durch die Eltern gesperrt werden können. Die Eltern können ein solches Jugendschutzprogramm installieren, müssen es aber nicht. Wer seine Kinder für ausreichend medienkompetent hält, verzichtet auf ein Programm und die Kinder können das Netz frei nutzen.
Die Anbieter können darüber hinaus ihre Inhalte selbst bewerten, sie können die Selbstkontrollen nutzen, müssen es aber nicht. Wenn sie aus Unkenntnis eine falsche Kennzeichnung wählen, kann diese zwar durch die nach dem Gesetz zuständige Aufsicht geändert werden, ein Bußgeld droht ihm aber nur dann, wenn sie absichtlich und wiederholt ein unangemessenes Kennzeichen verwenden.
Zum zweiten wurde den Ländern 2010 vorgeworfen, den Entwurf nicht ausreichend mit den Betroffenen diskutiert zu haben. Auch hier haben die Länder gelernt. Die sächsische Staatskanzlei bietet den gegenwärtigen Entwurf online unter ideen-jugendmedienschutz.de zur Diskussion an. Jeder kann da mitmachen.
"Das Problem ist nur, dass diese Totalverweigerung faktisch zu einer Kapitulation des gesetzlichen Jugendschutzes im Internet führt."
Flurfunk: Welche Argumente bringen die Blogger gegen die freiwillige Kennzeichnung vor?
Von Gottberg: Zum einen wehren sie sich gegen den technischen Jugendschutz. Sie befürchten, dass Privatleute quantitativ und inhaltlich mit der Kennzeichnung ihrer Seiten überfordert sind. Wenn Sie aber auf eine Kennzeichnung verzichten, werden ihre Inhalte je nach Einstellung des installierten Jugendschutzprogramms blockiert. Es entsteht ein „Overblocking“, weil Kindern und Jugendlichen Inhalte vorenthalten werden, die für sie unschädlich oder sogar nützlich sind. Darin wird eine Einschränkung der Freiheit des Internet gesehen.
Stattdessen wird die Medienkompetenz der Eltern und der Kinder angemahnt, die Eltern nach ihrer Ansicht nicht an ein technisches System abgeben dürfen.
Flurfunk: Können Sie diese Kritik nachvollziehen?
Von Gottberg: Durchaus. Das Problem ist nur, dass diese Totalverweigerung faktisch zu einer Kapitulation des gesetzlichen Jugendschutzes im Internet führt. Darüber, ob das allein durch eine Verbesserung der Medienkompetenz kompensiert werden kann, herrschen sehr unterschiedliche Ansichten. Entsprechende pädagogische Angebote sind an den Schulen weder qualitativ noch quantitativ ausreichend etabliert. Nach meinem Eindruck hat ein großer Teil der Eltern, wahrscheinlich sogar die Mehrheit, Angst davor, dass ihre Kinder beispielsweise mit Gewaltinhalten, pornographischen Darstellungen oder extremistischen Ideologien konfrontiert werden. Darüber kann man sich nicht einfach hinwegsetzen.
Hier bieten die bestehenden Schutzprogramme zwar kein perfektes Rezept, aber die einzige Chance, überhaupt noch rechtliche Grenzen umzusetzen.
Flurfunk: Wenn alle Seiten gekennzeichnet wären – würden die Jugendschutzprogramme dann funktionieren?
Von Gottberg: Wenn die Programme funktionieren und angenommen werden wollen, müssen sie sich noch erheblich verbessern. Bereits jetzt werden sie mit verschiedenen Whitelists und Blacklists kombiniert. Darüber hinaus wurde der Einsatz technischer Erkennungssysteme von jugendbeeinträchtigenden Inhalten untersucht. Auch ich bin nicht sicher, ob dies zufriedenstellend funktionieren wird.
Wenn beispielsweise der Vater seinen Sohn bittet, im Netz nachzuschauen, ob der Flieger der Mutter Verspätung hat und das Angebot der Fluggesellschaft vom installierten Jugendschutzprogramm blockiert wird, weil die Fluggesellschaft ihr Portal nicht technisch gekennzeichnet hat, wird das Programm wahrscheinlich bald vom Rechner verschwinden. Jugendschutzprogramme funktionieren nur dann, wenn sowohl die Inhalteanbieter davon wissen und ihre Angebote entsprechend kennzeichnen, als auch die Eltern in einer größeren Anzahl als jetzt solche Programme nutzen.
Bei aller Kritik meine ich aber, wir sollten den Jugendschutzprogrammen eine Chance geben. Das Ganze ist ein Mammutprojekt, was man nicht von heute auf morgen realisieren kann. Bedauerlich ist, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen in seinen Mediatheken ausschließlich auf Zeitbeschränkungen setzen und seine Angebote nicht technisch kennzeichnen. Auch bei der Bewerbung der Jugendschutzprogramme wirken sie nicht mit. Das erschwert die Bemühung, den Eltern solche Programme in ausreichender Zahl ans Herz zu legen.
"Nicht jeder Blogger braucht einen Jugendschützer."
Flurfunk: Ebenfalls ein großer Kritikpunkt ist die Frage, wer die freiwillige Kennzeichnung umsetzt: Brauchen Blogger dann alle einen eigenen Medienschutz-Beauftragten?
Von Gottberg: Nein, nicht jeder Blogger braucht einen Jugendschützer. Die Idee ist, dass die Anbieter die Kennzeichnung selbst vornehmen können. Sie können sich den Statuten der Selbstkontrolle-Einrichtungen anschließen, was vor allem heißt, dass sie sich über Kriterien informieren und in ein Beschwerdesystem eingebunden sind. Es soll auch ein Selbstklassifizierungssystem eingeführt werden, in dem Fragen durchgegangen werden müssen, um zu einer vernünftigen Kennzeichnung zu kommen. Bei Privatpersonen gilt außerdem: Solange sie nicht böswillig und absichtlich gegen Kriterien verstoßen, können ihre Kennzeichnungen zwar durch die KJM verändert werden, ohne dass ihnen allerdings Konsequenzen, zum Beispiel Bußgelder, drohen. Sie sind ja auch nicht zur Kennzeichnung verpflichtet. Allerdings müssen sie dann damit rechnen, dass ihre Angebote von einem Jugendschutzprogramm blockiert werden. Das wird aber natürlich nur dann zu einem Problem, wenn sich die Anzahl der Eltern, die Jugendschutzprogramme installieren, erheblich erhöhen würde. Aber man vergisst oft, dass bereits jetzt gilt: Angebote, die einer Freigabe ab 16 Jahren entsprechen, dürfen nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verfügbar gemacht werden. Die geplante Regelung ist also nichts grundsätzlich Neues, sondern sie bietet lediglich zusätzliche Möglichkeiten für die Anbieter.
Flurfunk: Sind Sie mit dem Gesetzentwurf zufrieden?
Von Gottberg: In einem ganz wichtigen Punkt geht der Entwurf aus unserer Sicht völlig daneben: Er realisiert die gegenseitige Anerkennung von Prüfergebnissen für alle Vertriebswege nur halbherzig. Dass immer mehr Inhalte zuerst im Fernsehen oder im Internet veröffentlicht werden und erst später auf DVD erscheinen, wird in dem Entwurf ignoriert. Etwa 30 bis 40 Prozent der DVD-Veröffentlichungen sind vorher im Fernsehen gelaufen und verfügen über eine Freigabe der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Trotzdem muss derselbe Inhalt noch einmal der FSK vorgelegt werden, um eine Altersfreigabe nach dem Jugendschutzgesetz zu erhalten. Wir sind hier mit den Ländern im Gespräch und gehen davon aus, dass eine Lösung gefunden wird.
Insgesamt lässt der Entwurf den beteiligten Institutionen sehr wenige Spielräume. Stattdessen versucht er, möglichst viel im Gesetz zu regeln. Das Problem ist aber, dass angesichts der beschleunigten Medienentwicklung und der langwierigen Gesetzgebungsprozesse viele Bestimmungen oft schon veraltet sind, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Auch die Tatsache, dass es zum Jugendschutz zwei Gesetze gibt, die darüber hinaus inhaltlich nur schwer kompatibel sind, erschwert die Situation für alle. Wird dieser Entwurf Gesetz und die Rahmenbedingungen etwa für die Jugendschutzprogramme ändern sich, müsste das Gesetz schon bald wieder novelliert werden. Ich würde es für besser halten, wenn das Gesetz Eckdaten für die Arbeit von Selbstkontrolle und Aufsicht festlegen würde, die Details aber dem Aushandlungsprozess zwischen den Institutionen des Jugendschutzes und der Anbieter überließe.
"Die Sächsische Staatskanzlei will vor allem die Kommunikation von rechtsorientierten Gedankengut im Netz verhindern oder zumindest erschweren."
Flurfunk: Die Sächsische Staatskanzlei engagiert sich stark in diesem Prozess. Was für eine Rolle spielt der Freistaat bei der Novellierung?
Von Gottberg: Das Land Sachsen hat die Federführung für die Erstellung des Gesetzesentwurfs. Aus der Diskussion mit den beteiligten Institutionen und den anderen Bundesländern haben sie einen ersten Entwurf formuliert, der dann als Diskussionsgrundlage für den nun von der Rundfunkkommission verabschiedeten Entwurf galt. Der fertige Entwurf muss dann zunächst von den Ministerpräsidenten unterschrieben und später von den Landtagen verabschiedet werden. Die Sächsische Staatskanzlei will vor allem die Kommunikation von rechtsorientierten Gedankengut im Netz verhindern oder zumindest erschweren. Deshalb setzt sich Sachsen dafür ein, dass auch nicht-kommerzielle Plattformen zumindest dann, wenn sie Kenntnis von Verstößen haben, für die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen auch gegenüber Dritten, die bei ihnen einen Inhalt einstellen, verantwortlich sind.
Flurfunk: Die Kommunikation rechtsextremer Kreise soll durch diesen Gesetzentwurf erschwert werden. Kann das wirklich gelingen?
Von Gottberg: Von der Zielsetzung her würde ich dem auf jeden Fall zustimmen. Ob das letztlich gelingt, hängt vor allem davon ab, welche Prioritäten die Aufsicht, also vor allem die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und jugendschutz.net, die im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden mit der KJM zusammenarbeiten, hier setzt. Im 2. Halbjahr 2013 gab es im gesamten Bereich des Internet neun Beanstandungen. Diese relativ geringe Zahl lässt zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder sind die tatsächlichen Verstöße viel geringer als wir denken oder die Kontrolle funktioniert aus welchen Gründen auch immer nicht. Die Bereitschaft, sich an gesetzliche Regeln zu halten, ist aber nur dann vorhanden, wenn die realistische Gefahr besteht, erwischt zu werden. Gesetzestexte sind geduldig. Sie wirken erst dann, wenn man sie konsequent umsetzt.
Interview: Nicole Kirchner
Mai 15, 2014
Es ist wirklich erschütternd, mit welcher Weltfremdheit die "Verantwortlichen" an das Thema herangehen. Wenn ich hier schon wieder die angeblich so sinnvollen Filterprogramme und die Online-Beteiligungsmöglichkeit für den Jugendmedienschutz erwähnt finde ... auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland war das am letzten Mittwoch auch Thema "Eltern, Provider, Politik - Wer schützt unsere Kinder im Netz?"
Ich hatte mir dort Notizen gemacht für den Fall, dass ich etwas darüber schreiben will (ich war bisher leider zu faul dazu ;-) ). Hier nur kurz ein paar Stichpunkte von Aussagen Alvar Freudes der "AK Zensur" zu diesen Themen:
(Thema Online-Beteiligungsmöglichkeit unter jugendmedienschutz.sachsen.de):
(Thema Jugendschutzfilter, Kinderschutzprogramme)
Mai 15, 2014
Und noch zum Thema "Verhinderung oder zumindest Erschwerung rechter Kommunikation im Netz"
Nicht kommerziell ist z.B. der Kommentarbereich in jedem privat geführten Blog. Es ist doch aber bereits jetzt schon so, dass man als Seitenbetreiber auch für Kommentare verantwortlich ist. Was will man denn da noch konkret erschweren?