Das Verfassungsgericht hat heute sein Urteil zum ZDF-Staatsvertrag verkündet: Demnach haben Staat und Parteien deutlich zu viel Einfluss auf den Sender. So müsse der Anteil von Staats- und Parteienvertretern in den Gremien des ZDF von 44 Prozent auf ein Drittel zurückgefahren werden. Geklagt hatten die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg (ausführliche Pressemitteilung unter bverfg.de).
Unter dem Titel: "ZDF darf nicht zum Staatsfunk werden" ist bei faz.net zu lesen:
"Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates 'keinen bestimmenden Einfluss' mehr ausüben. Auf einen staatsnahen Vertreter in den Aufsichtsgremien müssten mindestens zwei nicht dem Staat zuzurechnende Mitglieder kommen."
Kaum war das Urteil verkündet, gab es schon die ersten Forderungen aus Sachsen zu dem Thema:
Der DGB Sachsen hat mit einer Pressemitteilung reagiert, das Urteil begrüßt und Konsequenzen für den MDR gefordert. In der DGB-Mitteilung ist Markus Schlimbach, stellvertretender Vorsitzender des DGB Sachsen, wörtlich zitiert:
„Im MDR-Rundfunkrat ist der Politikanteil bei 35 %, im MDR-Verwaltungsrat sind 43 % der Mitglieder von der Politik entsandt. Auch beim Mitteldeutschen Rundfunk besteht Handlungsbedarf, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gerecht zu werden. Der MDR-Staatsvertrag muss modernisiert werden.“
Hier geht es zur Mitteilung des DGB: "DGB Sachsen begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum ZDF und fordert Konsequenzen beim MDR".
Falk Neubert, medienpolitischer Sprecher der LINKEN, hat ebenfalls die Entscheidung begrüßt – und in seiner Pressemitteilung gleich mal den sächsischen FDP-Vorsitzenden Holger Zastrow aufgefordert, sich aus dem ZDF-Fernsehrat zurückzuziehen.
Wörtlich heißt es in Neuberts Mitteilung:
"Besonders anrüchig ist, dass neben den 19 Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Landesregierungen sowie den zwölf offiziellen Parteienvertreterinnen und -vertretern regierungsnahe Politikerinnen und Politiker auch mit anderem, zum Teil falschem Etikett durch die Ministerpräsidenten in das Gremium gehievt worden sind. So gehört der sächsische FDP-Vorsitzende Holger Zastrow dem Gremium als ein 'Vertreter aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes' an."
Zastrow, so die Mitteilung, "sollte die Konsequenz aus dem Urteil ziehen und seinen Sitz sofort zur Verfügung stellen". Außerdem fordert Neubert, die "Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil für die Gremien des Mitteldeutschen Rundfunks" zu prüfen.
Die Pressemitteilung von Falk Neubert von den Linken finden Sie hier: "Neubert: FDP-Chef Holger Zastrow muss als ZDF-Fernsehrat zurücktreten".
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