Presserats-Rügen für sächsische Medien

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Gleich zwei Rügen verteilt der Deutsche Presserat in seiner aktuellen Mitteilung vom 5.12.2013 an sächsische Medien.

Eine nicht-öffentliche Rüge bekommt "BILD Online" für die Berichterstattung über eine Landtagsabgeordnete, die in eine psychatrische Klinik eingewiesen worden war. Dies stelle einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar.

Wörtlich heißt es in der Mitteilung:

"Das Medium hatte darüber berichtet, dass eine namentlich genannte Landtagsabgeordnete in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden war. Auch der angebliche Hintergrund der Einweisung wurde mitgeteilt. Körperliche und psychische Erkrankungen gehören gemäß Ziffer 8, Richtlinie 8.6 des Pressekodex in die Privatsphäre. In der Regel soll darüber nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden. Im kritisierten Fall lag die Einwilligung der Betroffenen offenbar nicht vor."

Die Berichterstattung hatte in der sächsischen Politik für einige Verwunderung gesorgt, die in einem gemeinsamen Brief aller demokratischen Fraktionsvorsitzenden mündete (vgl. Flurfunk Dresden vom 27.9.2013: "'Vor Erkrankungen ist keiner gefeit': Brief der sächsischen Fraktionschefs an Politikjournalisten").

Eine öffentliche Rüge kassierte ein Kommentar der "LVZ". Dort ging es um Kundgebungen der NPD in Bezug auf die Einrichtung eines Asylbewerberwohnheims und die Reaktionen der Antifa. "Der Kommentator hatte die Ansicht vertreten, 'der braune und rote Abschaum' solle sich von dem Ort fern halten."

Der Beschwerdeausschuss kam zu dem Schluss, dass die Bezeichnung 'Abschaum' beleidigend ist und damit gegen Ziffer 9 des Pressekodex verstößt. "Menschen als 'Abschaum', also Abfall, zu bezeichnen, verletzt die Menschenwürde der Betroffenen", so die Mitteilung des Presserats.

Hier geht's zum Pressekodex.

 

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