Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat bereits am 1.7.2013 mit einem Brief an den sächsischen Ministerpräsidenten auf die Enthüllungen um die Abhörprogramme "Tempora" und "Prism" reagiert. Davon ist heute in der "Sächsischen Zeitung" (hinter der Bezahlschranke) zu lesen.
In einer Pressemitteilung mit dem Titel "Die sächsische Regierung ist aufgefordert zu handeln - Konsequenzen aus 'Tempora' und 'Prism' für den Freistaat Sachsen" haben die Datenschützer acht "vorzunehmende Maßnahmen" aufgelistet, die aus ihrer Sicht erfolgen sollten. Wir dokumentieren hier die acht Punkte.
"Vorzunehmende Maßnahmen aus Sicht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sind
eine eingehende Untersuchung, inwieweit sächsische Bürger, Behörden und Unternehmen und deren Kommunikation und gespeicherte Daten vor rechtsstaatswidrigen Zugriffen geschützt sind,
die Erprobung und der Einsatz von technischen Maßnahmen zur Datensicherheit, insbesondere zur durchgängigen Verschlüsselung bei der Übertragung und Speicherung von Daten,
die Förderung von lokalen Cloud-Diensten, die sächsischen Einrichtungen und Unternehmen eine sichere Verarbeitung der Daten erlauben,
den Einsatz und die Förderung von Softwareprodukten und Diensten, die im Hinblick auf Datensicherheit wegen ihrer transparenten Programmierung tatsächlich prüfbar sind,
die Stärkung behördlicher Informatikdienste, der Beauftragten für Informationssicherheit und der Beauftragten für den Datenschutz in den Behörden
eine deutliche Schwerpunktsetzung auf Informationssicherheit und Datenschutz bei den Behörden allgemein,
den Ausbau der Spionageabwehr in Sachsen und die Intensivierung der proaktiven Beratung behördlicher Einrichtungen, Unternehmen, Universitäten in Bezug auf Informationssicherheit,
eine verbesserte Vermittlung und Beratung zum Selbstdatenschutz, auch durch Bildungseinrichtungen."
Die offizielle Mitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nimmt außerdem Bezug auf eine gemeinsame Pressemitteilung aller Datenschutzbeauftragten von Bund und der Ländern, in der sie sich besorgt über die Enthüllungen äußern und die Bundesregierung zum Handeln auffordern.
Titel der gemeinsamen PM: "Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf weder von inländischen noch von ausländischen Stellen verletzt werden!"
Die Mitteilung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 1.7.2013 trägt den Titel: "Die sächsische Regierung ist aufgefordert zu handeln - Konsequenzen aus 'Tempora' und 'Prism' für den Freistaat Sachsen".
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