Freispruch im Sachsensumpf-Prozess: Im Berufungsverfahren des sogenannten Dresdner Journalistenprozesses hat das Gericht heute (10.12.2012) zugunsten der Journalisten entschieden.
Die beiden freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt sind demnach vom Vorwurf der üblen Nachrede und Verleumdung freigesprochen. Mit dem Richterspruch ist das Urteil des ersten Prozesses von 2010 aufgehoben (vgl. Flurfunk Dresden vom 13.8.2010: "Dresden: Urteil im Journalisten-Prozess").
Bei Spiegel-Online ist zu lesen:
"Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler bezog sich in der Urteilsbegründung am Montag auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach seien streitbare Medienäußerungen stets im Kontext zu sehen. Zum Zeitpunkt des Erscheinens der beiden strittigen Artikel im Jahr 2008 seien viele Verdachtsmomente noch nicht ausgeräumt gewesen."
Die Meldung bei Spon trägt den Titel: "Sachsensumpf-Affäre: Landgericht Dresden spricht Journalisten frei".
Im Vorfeld hatten verschiedene Journalisten-Verbände und -Organisationen immer wieder kritisiert, dass gegen die Journalisten strafrechtlich und nicht presserechtlich vorgegangen worden sei - und einen Freispruch gefordert.
"Als einen folgerichtigen Sieg für die Pressefreiheit" kommentiert der Sächsische DJV das Urteil in seinem Blog. Dort hatte der Verband den Prozess kontinuierlich mit eigenen Meldungen begleitet - in der Kategorie "Journalistenprozess".
Konkret ging es in dem Prozess um zwei Berichte über den Sachsensumpf und die auf Zeit Online und im "SPIEGEL" erschienen waren. Die Hintergründe sind bei mdr.de erklärt.
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