Er landete Ende vergangene Woche einen - wohl so nicht geplanten - Viral-Hit: Dirk Panter, Mitglied des Sächsischen Landtags, Gernalsekretär der SPD Sachsen und Mitglied im MDR-Rundfunkrat hatte in Form einer Kleinen Anfrage von der Staatsregierung wissen wollen: "Was versteht die Staatsregierung unter Onlinejournalismus?"
Johannes Beermann, Chef der Staatskanzlei und zuständiger Medienminister, antwortete mit dem knappen Satz:
"Die Staatsregierung versteht unter Onlinejournalismus Onlinejournalismus."
Es folgten dutzende Einträge und Kommentare bei Facebook und Twitter, mehrere spötische Blog-Einträge (in beide Richtungen - nachzulesen hier, hier und hier) und die Würdigung Panters auf der "BILD"-Titelseite als "Verlierer des Tages".
Auch wir von Flurfunk Dresden teilten die Frage und die schnippische Antwort zunächst unkommentiert auf unsere Facebook-Seite - und bekamen prompt die Leser-Frage zurück: "Ist das ein Fake?"
Nein, ist es nicht. Frage und Antwort sind auf den Seiten des Landtags als PDF zu finden (das Bild oben ist mit dem PDF verlinkt). Und doch macht der Vorgang stutzig, ist die Nachfrage berechtigt - Panter ist in der sächsischen SPD der Medienpolitik-Fachmann. Was war das los? Wir haben nachgefragt.
Flurfunk Dresden: Sie haben gerade mit Ihrer Kleinen Anfrage für reichlich Aufmerksamkeit im Netz gesorgt. Finden Sie diese Antwort zufriedenstellend?
Dirk Panter: Mitnichten, dennoch ist sie typisch für einen Staatsminister, der zwar für die Medienpolitik im Freistaat zuständig sein will, aber eine klare Positionierung zum Thema umschifft und dabei hofft, die Debatte versinke im Bermuda-Dreieck.
Flurfunk Dresden: Was war denn der Hintergrund Ihrer Frage - und hätten Sie diese nicht konkreter stellen können?
Panter: Auslöser ist die aktuell geführte Debatte, wer die Hoheit über die Verbreitung von Inhalten im Netz besitzt. Im Streit darüber sind die privaten Verleger auf der einen und die öffentlich-rechtlichen Sender auf der anderen Seite. Die Verleger sehen eine Gefahr für den Absatz ihrer Bezahlangebote und beklagen schon jetzt massive Umsatzeinbußen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen, zusätzlich zu den Audio- und Videoaufnahmen, auch Texte samt Hintergrundinformationen im Netz kostenfrei zur Verfügung stellen dürfen.
Mich interessiert an diesem Punkt, welche Position die Staatsregierung einnimmt: Schlägt sie sich auf die Seite der privaten Verleger oder unterstützt sie die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Auftrag umfassende Informationen für alle zugänglich zu machen?
Flurfunk Dresden: Was hat das ganz konkret mit Onlinejournalismus zu tun?
Panter: In meinen Augen ist Onlinejournalismus eine eigene Gattung des Journalismus, die sich in den letzten Jahren mehr und mehr entwickelt hat. Dass diese Gattung auch einen eigenen Markt hat, zeigt die aktuell geführte Debatte. Also ist es nur konsequent, sich über die Gestaltung und die Spielregeln dieser Branche Gedanken zu machen. Genau an diesem Punkt aber stecken Staatsminister Beermann bzw. die Staatsregierung in einem Dilemma: Entweder lehnen sie Onlinejournalismus als eigene Gattung des Journalismus ab - machen sich damit aber in der Fachwelt lächerlich, weil sie die Augen vor der Realität verschließen. Oder aber sie gestehen dem Onlinejournalismus zu, nicht nur Ausweitung des bisherigen Angebotes ins Internet, sondern eine eigene Gattung zu sein – was gleichzeitig die Argumente der privaten Verleger ad absurdum führen würde.
Flurfunk Dresden: Wie sollte die Reaktion der Staatsregierung Ihrer Meinung nach aussehen?
Panter: Ich erwarte eine klare Positionierung. Wie definiert die Staatsregierung Onlinejournalismus? Was zählt aus ihrer Sicht dazu, was nicht und was soll Onlinejournalismus leisten? Wird er als eigene Gattung des Journalismus angesehen oder reduziert die Staatsregierung Onlinejournalisten auf das Hochladen von bereits produzierten Inhalten auf eine Internetseite?
Flurfunk Dresden: Wissen Sie schon, wie die nächste Kleine Anfrage zum Thema lauten wird?
Panter: Der Kern der Anfrage wird bleiben, denn bisher habe ich ja leider keine wirkliche Antwort erhalten. Die Fragen werden aber sicher mundgerechter formuliert sein, damit sich die Staatskanzlei nicht weiter begriffsstutzig geben kann.
Flurfunk Dresden: Vielen Dank für das Interview.
Oktober 8, 2012
@Herr Panter: Worin unterscheidet sich ihrer Meinung nach Journalismus von Onlinejournalismus? Was konkret macht den Onlinejournalismus zu einer eigenen Gattung?
Oktober 8, 2012
Ich bin mir nicht sicher, ob Peter mit diesem Interview eine besondere Form von Sarkasmus gefunden hat :)
Das Herr Panter in einem Interview die Chance bekommt, eine wirklich sinnfreie Kleine Anfrage nochmal zu rechtfertigen, ist nett. Aber er zeigt nur in seinen Antworten, dass er einfach nur unfähig war, seine Frage an Beermann richtig zu stellen. Wenn er selbst sagt, er hätte gern gewusst, wie sich die Staatsregierung zur Debatte zwischen Verlegern und Öffis einnimmt, dann hätte er eben diese Frage stellen müssen.
Er tut in diesem Interview so, als hätte man ihm die Frage in der SK nicht richtig beantwortet. Und das ganze wird dadurch noch unterstrichen, dass er Onlinejournalismus zur "eigenen Gattung" erklärt.
Ich sehe keinen Unterschied in der Praxis. Sondern nur unterschiedliche Verbreitungsformen. Egal ob Print oder Online, die Kollegen müssen Themen finden, recherchieren und diese an die Leser/User bringen.
Aber was er sagt zeugt eher davon, dass er zum Thema wirklich weltfremd ist.
Oktober 9, 2012
Im Prinzip hat Panter mit seinem Anliegen ja Recht:
"Auslöser ist die aktuell geführte Debatte, wer die Hoheit über die Verbreitung von Inhalten im Netz besitzt. Im Streit darüber sind die privaten Verleger auf der einen und die öffentlich-rechtlichen Sender auf der anderen Seite. Die Verleger sehen eine Gefahr für den Absatz ihrer Bezahlangebote und beklagen schon jetzt massive Umsatzeinbußen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen, zusätzlich zu den Audio- und Videoaufnahmen, auch Texte samt Hintergrundinformationen im Netz kostenfrei zur Verfügung stellen dürfen."
Aber wenn er dann hier daraus die Frage ableitet
"Mich interessiert an diesem Punkt, welche Position die Staatsregierung einnimmt: Schlägt sie sich auf die Seite der privaten Verleger oder unterstützt sie die Öffentlich-Rechtlichen in ihrem Auftrag umfassende Informationen für alle zugänglich zu machen?
dann muss man schon feststellen, dass diese Frage gar nichts mit seiner in der kleinen Anfrage gestellten Frage zu tun hat.
Oktober 9, 2012
Dirk Panter sollte sich schon fragen, ob er gewählt wurde, um Kleine Anfragen zu stellen, die er ja eigentlich ganz anders stellen wollte. Dass auf so eine Nullanfrage eine Nullantwort folgt, ist doch eigentlich nur folgerichtig. Der Steuerzahler schaut zu - und fragt sich, was er da eigentlich finanziert.
Oktober 9, 2012
Glanzparade!
Ich bin grundsätzlich kein Fan der Art von hochherrschaftlicher Politik, insbesondere nicht, wenn diese von der CDU betrieben wird. Aber hier muss ich Herrn Beermann wirklich mal auf die Schulter klopfen.
Für gewöhnlich ist der Weg einer kleinen Anfrage als treppab-treppauf zu beschreiben: Sie geht vom Landtag in die Staatskanzlei, weiter ins zuständige Ministerium, von dort zu den zuständigen Ämtern zu den zuständigen Leuten. Dort werden sie beantwortet und gehen denselben Weg, jeweils mit anderen Briefköpfen versehen, wieder zurück. Bis sie dort dann wieder angekommen sind, haben sie oft Kosten verursacht, die durch die Antwort nicht mehr gerechtfertigt werden kann.
Mitunter kann festgestellt werden, dass Anfragen ausschließlich zur Selbstbeweihräucherung des Antragstellers geschehen und in vorausstoiberndem Gehorsam entsprechend funktionärsfreundlich beantwortet werden...siehe hier: http://www.cdu-fraktion-niedersachsen.de/media/pdf/Kleine%20Anfrage%20Arbeitsmarkt.pdf
Aber eine kleine Anfrage zur Weiterleitung zu bekommen und so schön abzuklatschen wie Johannes Beermann das gemacht hat - chapeau!
Oktober 9, 2012
Erinnert mich an die alte Geschichte, in der der Staatssekretär sich bei Dunkelheit verfahren hat und einen Jungen am Straßenrand fragt:"Wo bin ich hier?".Und der Kleine sagt."InIhrem Auto".Der Minister auf dem Beifahrersitz kommentiert:"Das war die perfekte politische Antwort".Sie war kurz.Sie war richtig.Und sie sagte uns nichts, was wir nicht schon wussten.
Oktober 9, 2012
Um auf die Fragen von Ihnen, Herr Peschel und Herr Fischer, einzugehen, und mein Vorgehen etwas verständlicher zu machen, möchte ich kurz erläutern, wie es zu dieser Anfrage kam.
Herr Beermann hat in einem Interview, ebenfalls hier im Flurfunk zu finden, bereits seine Meinung kundgetan, was die Tagesschau-App angeht (Flurfunk Dresden vom 9.3.2012): Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) sollten sich auf Wort und Bild beschränken, damit die Verleger im Internet Geld verdienen können, so Beermanns Meinung. Aufgabe der öffentlich-rechten Rundfunkanstalten ist es aber, in meinen Augen, nicht, den privaten Verlegern Gewinne zu ermöglichen. Vielmehr haben die ÖRR den Auftrag zur gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildung beizutragen. Dabei umfasst der Grundversorgungsauftrag »die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart ihre Rechtfertigung« (siehe dazu: ARD-Homepage). Dabei wird den ÖRR das Recht zugestanden, mit der technischen Entwicklung, auch über das bisherige Maß an Verbreitungsmöglichkeiten hinaus zu wirken. Eine Ausweitung des Angebotes der ÖRR ins Internet ist damit also abgedeckt. Wieso nun aber eine solch alberne technische Beschneidung erfolgen soll, die regelt, dass die ÖRR im Internet lediglich ihre bereits fürs TV und Radio produzierten Beiträge erneut zeigen, aber keine weiteren, textlichen Ausführungen dazu bereitstellen dürfen, ist mir nicht klar. Ähnlich sieht das auch Stefan Niggemeier in der FAZ.
Wer den Artikel aufmerksam liest, und danach mit Beermanns Interview hier im Flurfunk vergleicht, erkennt, dass sich Herr Beermann auf die Seite der Verleger stellt, die Angst um ihre Gewinne haben. Die Rechtfertigungslogik dieser Argumentation ist jedoch brüchig – und darauf zielte meine Anfrage ab. Ich wollte von Herrn Beermann wissen, wie er bzw. die Staatsregierung Onlinejournalismus definiert, um zu erfahren, ob er Onlinejournalismus als eigenständige Form des Journalismus ansieht oder nicht. Denn wäre es der Fall, er würde Onlinejournalismus als eigenständige Form anerkennen, wäre seine Argumentation zum Thema Tagesschau-App hinfällig. Meine Befürchtung hinsichtlich einer direkteren Nachfrage war, dass Beermann diese wieder wachsweich beantwortet, wie in seiner Kommentierung des Tagesschau-App-Urteils.
Nun noch zu meiner Sichtweise bzgl. der Frage: „Worin unterscheiden sich Printjournalismus von Onlinejournalismus?“ - Wenn man die Trennung zwischen Print, TV und Radio aufmacht, die gemeinhin akzeptiert wird, dann muss man auch eine weitere Kategorie des Onlinejournalismus aufmachen. Denn allen vieren ist zwar die grundsätzliche journalistische Arbeitsweise der Themenfindung, Themenrecherche und Themenausarbeitung gemein, jedoch ist der Weg der medialen Ausgestaltung gleichermaßen unterschiedlich. Bei der Trennung von TV- und Radio-Journalismus zu Print-Journalismus ist dies für jeden klar ersichtlich – erstere arbeiten mit Ton bzw. Bild, letztere mit dem geschriebenen Wort. Doch nur weil auch Onlinejournalismus das geschriebene Wort benutzt, und onlinejournalistische Beiträge auch auf Texten aufbauen, heißt das nicht, dass sie gleichzusetzen wären mit solchen aus dem Print-Bereich. Ein Onlinejournalist setzt eben nicht nur den Print-Artikel auf eine Internetseite; jedenfalls dann nicht, wenn er seinen Job ernstnimmt. Ein Onlinejournalist hat vielmehr die Möglichkeiten des Internets, ebenso wie die Anforderungen eines Online-Users zu beachten. Das heißt, er kann – anders als der „Offlinejournalist“ – eben auch Video- und Tonbeiträge hinzufügen, weitere Informationen direkt verlinken, Schaubilder einbinden und viel mehr an Informationen bieten, als es den Journalisten des Print-Bereiches möglich ist. Gleichzeitig muss er dies auch tun, wenn er erfolgreich sein möchte. User suchen/verlangen im Internet einen „Mehrwert“ – lediglich die Zeitung auf dem Bildschirm nochmal zu lesen, das reicht nicht. Gleichermaßen muss ein Onlinejournalist aber auch „Regeln“ beim Schreiben beachten, die speziell für den Online-Bereich gelten. Einige Stichworte sind hier z.B. „suchmaschinenoptimiertes Schreiben“ und „Teasern“. Gerade die Praxis zeigt also, dass Onlinejournalismus sich sehr wohl vom Printjournalismus unterscheidet.
Ich kann nicht gleichermaßen sagen, dass Print- und TV- bzw. Radio-Journalismus unterschiedliche Kategorien sind, weil sie sich in der Verbreitungs- und Darstellungsform unterscheiden (obwohl bei allen die Grundlage - das Erarbeiten von Themen - gleich ist), dann aber eine eigene Kategorie für den Online-Journalismus, der sozusagen eine Verbindung aller drei vorgenannten Kategorien mit eigenen Regeln ist, verneinen.
Zusammenfassend noch einmal: Onlinejournalismus unterscheidet sich, für mich, vom Printjournalismus in der Weise, als dass es andere Ansprüche an und Arbeitsweisen beim Beruf des Onlinejournalisten gibt. Wenn man zwischen Print, TV und Radio trennt, dann muss man auch dem Bereich Online zugestehen, für sich zu stehen.
Herr Beermanns Antwort ist in der Weise ungenügend, als dass er meine ernstgemeinte Anfrage mit einer Tautologie beantwortet. Eine solche hilft in der Sache aber nicht weiter, der Erkenntnisgewinn ist gleich null. Dass es draußen regnet, wenn es draußen regnet – für diese Erkenntnis brauche ich Herrn Beermann nicht.
Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet und den Hintergrund meiner Anfrage ersichtlicher gemacht zu haben. Ich möchte zudem noch einmal betonen, dass es Bestandteil unserer demokratischen Ordnung ist, dass Abgeordnete die Möglichkeit besitzen, die Regierung mittels kleiner und großer Anfragen zu kontrollieren.
Dazu die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages:
§ 56 Kleine Anfragen
(1) Jedes Mitglied des Landtags kann an die Staatsregierung schriftliche Anfragen zu bestimmt bezeichneten Bereichen in Frageform richten. Die Anfragen sind beim Präsidenten einzureichen.
(2) Die Kleinen Anfragen müssen knapp und scharf umrissen die Tatsachen anführen, über die Auskunft gewünscht wird. Sie dürfen nicht mehr als fünf Einzelfragestellungen enthalten.
Und darüber, dass ich Punkt 2 („knapp und scharf“) mit meiner Anfrage erfüllt habe, dürfte ja Einigkeit herrschen, oder? ;-)
Noch ein letzter Hinweis: warum muss sich ein Landespolitiker mit dieser Frage beschäftigen? Nun, Medienpolitik machen die Länder. Für die Presse gibt es Landespressegesetze, für den Rundfunk, also Radio und Fernsehen, die Staatsverträge der Länder sowie Landesmediengesetze. Wenn online nun nicht nur ein zusätzlicher Verbreitungsweg - wie Satellit oder Kabel - ist, sondern auch eine neue Form des Journalismus ermöglicht, dann steht die Frage, ob es auch Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt. - Der Streit um die Tagesschau-App bestätigt dies aus meiner Sicht. Für die weitere politische Debatte, die dann in Gesetzesvorschlägen enden wird, wollte ich daher die Position der Staatsregierung in dieser Frage erfahren.
Oktober 9, 2012
Zitat Dirk Panter:
"Knapp und scharf umrissen": Ja, das haben Sie geschafft, besser ging es wirklich nicht.
"Tatsachen anführen": Ähm ... da hätte noch geringfügiger Verbesserungsbedarf geherrscht.
Oktober 9, 2012
Herr Panter, vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Ich würde mir wünschen, sie würden den ersten Schritt gehen, etwaige Fehler nicht nur beim politischen Gegner zu suchen. Man kann dabei unheimlich viel gewinnen. Es sollte ja schon auffallen, dass wir uns zwar jetzt alle ordentlich gefreut haben, wie komisch es im Landtag so zugehen kann (was nicht heißt, dass das Arbeiten da keinen Spaß machen soll), konkret am Thema sind wir aber keinen Millimeter voran gekommen.
Oktober 9, 2012
- upps, sorry, falscher Film -
Oktober 9, 2012
Herr Peschel, ich kann verstehen, wenn Ihnen diese Sache etwas
merkwürdig anmutet und Sie haben recht: wir sind (noch) nicht viel
weiter gekommen. Andererseits ist es ja nicht so, dass dieses Thema
erst seit gestern auf der Agenda stehen würde - die Beispiele habe ich
genannt.
Um Fehlersuche geht es dabei auch nicht vordergründig.
Aus meiner Sicht dient es der Sache, wenn ich mittels einer Anfrage an die
Staatsregierung versuche, deren offizielle Meinung zum Thema
Onlinejournalismus zu ergründen. Aber ich will mich jetzt nicht wiederholen.
Aus der Antwort entstehen für mich als Abgeordneten in jedem Fall
neue Handlungsoptionen (Anträge/Öffentlichkeit/etc.) um Bewegung
in die Diskussion zu bringen. Das Instrument der Kleinen Anfrage ist also
nur ein erster Schritt. Mehr zur Sache wird hoffentlich meine Nachfrage
und die entsprechende Antwort darauf beitragen. Dann werden wir
im Thema hoffentlich auch weiter kommen.
Oktober 10, 2012
Solcherlei unpräzise Anfragen sollten verhindert werden, da sie (in Sachsen bedauerlicherweise in besonderem Maße) dazu dienen, die Verwaltung zu beschäftigen und von ihrer eigentlichen Arbeit abzuhalten. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages ist längst überfällig. Würde nur ein begrenztes Fragekontingent pro Fraktion bestehen, würde sich die Qualität und Relevanz der Fragen vielleicht (deutlich?) verbessern.
Oktober 15, 2012
Die »Dresdner Neuesten Nachrichten« berichten in ihrer heutigen gedruckten Ausgabe über den Fall. Das sind ja mal wirklich neueste Nachrichten ;-)