Bernd Hilder, ehemaliger Chefredakteur der "Leipziger Volkszeitung" und gescheiterter Bewerber für das MDR-Intendanten-Amt, hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen seinen alten Arbeitgeber erzielt:
Laut Medienberichten ist die Kündigung Hilders durch die Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft (gehört zur Mediengruppe Madsack) unwirksam. Im April war bekannt geworden, dass Hilder gegen seine zum Jahresende 2011 ausgesprochene Kündigung vorgeht (vgl. journalist.de vom 10.4.2012).
Allerdings scheiterte Hilder mit seinem Antrag auf Weiterbeschäftigung - diese sei dem Verlag nicht zumutbar. Den Antrag des "LVZ"-Verlages, den Vertrag zwischen Hilder und dem Unternehmen aufzulösen, lehnte das Gericht ebenfalls ab. Es dürfte im nächsten Schritt jetzt wohl um eine Abfindung gehen.
Nach einem Bericht von Welt-Online (bzw. dpa) war die Kündigung Hilders durch den Verlag auch mit der Berichterstattung der "LVZ" über Hilders Kandidatur beim MDR begründet worden. Zitat aus dem Bericht bei Welt-Online ("Gericht erklärt Kündigung von Ex-LVZ-Chefredakteur für unwirksam"):
"Entzündet hatte sich der Streit zwischen Hilder und dem Verlag, als dieser gegenüber seinem Chefredakteur am 19. Dezember vergangenen Jahres die Kündigung zum Jahresende aussprach. Erklärt wurde die Kündigung mit verhaltens- und personenbedingten Gründen. Dabei hob der Verlag nach Angaben des Gerichts insbesondere auf die Rolle damaligen Chefredakteurs bei der Berichterstattung der «Leipziger Volkszeitung» über die dessen eigene Kandidatur für den Posten des Intendanten des MDR ab."
Tatsächlich hatten wir auch damals dokumentiert, dass jemand in die Berichterstattung eingegriffen hatte: "Wie 'LVZ' und 'DNN' mit dem potentiellen MDR-Intendanten Bernd Hilder umgehen".
Der Mediendienst meedia.de ("Gericht: Hilder-Kündigung unwirksam") kennt die Auflösung: Hilder habe "kritische Berichterstattung zu diesem Thema verhindert, so der Vorwurf, der zur Kündigung geführt hatte."
Wie es nun weitergeht, ist derzeit noch offen. Bei LVZ-Online ist zu lesen:
"Das Unternehmen hält das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig im Ergebnis für falsch und ist weiterhin davon überzeugt, dass die Trennung von Bernd Hilder rechtmäßig war. Es wird jetzt zunächst die Urteilsbegründung abgewartet und dann in Ruhe über die weiteren Schritte entschieden."
Die kurze Meldung bei lvz-online.de trägt den Titel: "Ex-LVZ-Chefredakteur: Kündigung unwirksam, dennoch keine Weiterbeschäftigung".
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