Der Presserat hat der "Sächsischen Zeitung" eine nicht-öffentliche Rüge erteilt. Konkret geht es um die Berichterstattung über eine Verstorbene, deren Leiche mit einbetonierten Füßen in einem Gewässer gefunden worden war.
Die "SZ" hatte geschrieben: "...schon jetzt der Fall mit dem meisten Sexappeal sein". Außerdem war die betroffene Person auf einem Foto, trotz Verpixelung des Bildes, "wegen besonderer äußerer Merkmale (...) für einen nicht unbedeutenden Personenkreis erkennbar", so die Mitteilung des Deutschen Presserats.
In der Mitteilung heißt es zur Begründung der Rüge:
"Der Beschwerdeausschuss hielt Teile der Formulierungen für zynisch und sah darin einen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen."
Nicht-öffentliche Rügen werden ausgesprochen, wenn der Opferschutz gegen einen Abdruck der Rüge in der Zeitung spricht. Laut Wikipedia ist die Rüge die schärfste Form der Sanktion, die der Presserat aussprechen kann.
Die "Sächsische Zeitung" hatte bereits im Vorjahr eine Rüge des Presserats kassiert.
0 Kommentare