Sachsens Politik-Journalisten machen ihrem Ärger Luft: Die Landespressekonferenz Sachsen hat ihre jährliche Auszeichnung "Tonstörung" an die Sächsische Staatskanzlei vergeben. Es ist nicht das erste Mal, dass ein Vertreter der Staatskanzlei mit der Auszeichnung bedacht wird.
Im folgenden dokumentieren wir die aktuelle Pressemitteilung der LPK vom 22. Januar 2009:
"Die Landespressekonferenz Sachsen hat entschieden, die Sächsische Staatskanzlei für die unkommunikativste Leistung im vergangenen Jahr mit der „Tonstörung 2008“ auszuzeichnen. In der Begründung der Jury heißt es: Mitglieder der LPK sahen sich in ihrer Arbeit im Jahr 2008 mehrfach durch die Sächsische Staatskanzlei behindert.
So wurde den Angehörigen der Landespressekonferenz Sachsen ohne vorherige Ankündigung der Zugang zur Staatskanzlei mittels Codekarte gesperrt. Trotz Protests und einem Schreiben der Landespressekonferenz hat die Staatskanzlei diesen Einschnitt in jahrelanges Gewohnheitsrecht bis heute nicht schriftlich begründet.
Die inhaltliche und zeitliche Planung der Pressearbeit geht häufig an den Bedürfnissen der Journalisten vorbei. Dies betrifft unter anderem die Gestaltung der Kabinettspressekonferenzen und Hintergrundgespräche.
Das Informationsrecht der Öffentlichkeit ist nach Meinung der Landespressekonferenz von der Sächsischen Staatskanzlei im Jahr 2008 in mehreren Fällen verletzt worden. Auskünfte wurden zum Teil grundsätzlich verweigert, zum Teil wurden Anfragen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet.
Die Sächsische Staatskanzlei – Staatsminister Dr. Johannes Beermann sowie Regierungssprecher Peter Zimmermann – sind am gestrigen Mittwoch über die Auszeichnung informiert worden. Ein entsprechendes Schreiben wird ihnen zugestellt.
Angelehnt an die „Verschlossene Auster“ des Journalisten-Netzwerkes „Recherche e.V.“ soll der Preis auf die im Laufe eines Jahres nach Meinung der Mitglieder eingetretene „Tonstörung“ zwischen Journalisten und einer Person, Verwaltung oder Institution in Sachsen hinweisen.
Die Landespressekonferenz, der Zusammenschluss von rund 80 landespolitischen Journalisten, vergibt die „Tonstörung“ jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr. Alle Mitglieder der Landespressekonferenz waren aufgerufen, ihre Vorschläge mit Begründung einzureichen. Anschließend wählte eine von den Vereinsmitgliedern gewählte, elfköpfige Jury den Preisträger aus.
Die Landespressekonferenz Sachsen verbindet mit der Vergabe der „Tonstörung“ aber nicht nur Kritik, sondern hofft damit zugleich einen Anstoß für eine künftig bessere Zusammenarbeit mit Journalisten und Medien geben zu können."
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