Augen auf bei der Bildauswahl: LVZ, DNN und Tag24 zeigen Unfallopfer unverpixelt

Gestern starb auf der A14 bei einem Unfall ein Mann. Dies war Anlass für einige Berichterstattung. Dabei zeigten verschiedene Medien Bilder vom Unfallort, auf denen auch das Opfer unverpixelt zu sehen war. Betroffen waren unter anderem die LVZ und Tag24. Die besagten Online-Angebote haben die Leiche mittlerweile unkenntlich gemacht.

Screenshot von LVZ.de, das gleiche Foto erschien so auch bei Tag24.de
Hinweis: Die Verpixelung wurde von uns vorgenommen

Auf seiner Facebook-Seite hat sich die LVZ schon gestern Abend wie folgt entschuldigt:

"Beim ersten Post ist uns ein schwerwiegender Fehler bei der Bildauswahl unterlaufen. Daher wurde der Beitrag inkl. aller Kommentare entfernt. Wir entschuldigen uns in aller Form für diesen Fehler."

Am nächsten Tag war das Foto dann dennoch im Großformat in der LVZ abgedruckt:

Foto der LVZ-Printausgabe vom 18.4.2017
Hinweis: Die Verpixelung wurde von uns vorgenommen

Fehler passieren jedem. Und dennoch ist es bemerkenswert, dass mit Tag24, der LVZ und der DNN gleich mehrere Medien (von teils unterschiedlichen Verlagshäusern) einen toten Menschen zeigen. Für Viele ist dieser Anblick jedoch unangenehm/gruselig/verstörend (jeder wähle sich bitte sein passendes Adjektiv).

Ganz nebenbei verstößt das auch gegen den Pressekodex. In der Richtlinie 8.2: Opferschutz heißt es:

"Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt."

Das Fass, wie sinnvoll das Zeigen von Unfall-Fotos generell ist, soll an dieser Stelle nun nicht mehr aufgemacht werden. Trotzdem hoffen wir, dass sich Medienmacher in Zukunft noch häufiger fragen, inwiefern ein bestimmtes Foto - auch in Hinblick auf die Angehörigen - wirklich notwendig zu zeigen ist und ob es ihren Lesern zugemutet werden sollte.

Benjamin Kutz

1 Kommentar
  • Oliver
    April 22, 2017

    "Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen."

    Da es sich bei einer verkohlten Leiche nun nicht um eine identifizierbare Darstellung handelt, ist der Pressekodex da ungenau... Trotzdem sollte man die Überreste nicht öffentlich darstellen, auch wenn man schon genau hinsehen muss, um etwas zu erkennen. Wer sowas sehen will, findet im Internet genug spezialisierte Seiten für sowas...

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