Nachtrag 15.2.2016: Wie die "Freie Presse" heute berichtet, klagt die Zeitung gegen die Stadt Burgstädt. In der Meldung ist Chefredakteur Torsten Kleditzsch zitiert:
"Uns geht es dabei nicht um Rechthaberei, sondern um den Schutz von grundlegenden Rechten in unserer Gesellschaft. Wir müssen nicht immer einer Meinung sein, aber wir müssen die Spielregeln dieser Republik einhalten. Nur so kann eine freie Gesellschaft funktionieren."
Die Meldung trägt den Titel: "'Freie Presse' klagt gegen Burgstädt".
Unser ursprüngliche Meldung:
Medien unerwünscht: Die "Freie Presse" wehrt sich gegen den Ausschluss von einer Einwohnerversammlung in Burgstädt. Dort sollten die Anwohner über die Anmietung von vier Wohnungen für Asylbewerber informiert werden. Der Zeitung aber wurde der Einlass verwehrt.
In der Ausgabe vom 29.1.2016 ist auf Seite 15 ("Mittelsachsen & Erzgebirge") an dem Platz, auf dem der eigentliche Bericht erscheinen sollte, ein kurzer Erklärtext zu lesen. Der Text ist unterzeichnet mit "Ihre Chefredaktion". Dort heißt es u.a.:
"Liebe Leserinnen und Leser,
an dieser Stelle sollte heute unser Bericht über die Einwohnerversammlung in Burgstädt erscheinen, in der über vier Wohnungen informiert wurde, die zum 1. Februar für Flüchtlinge angemietet worden sind. Der Artikel muss leider ausfallen, weil eine unabhängige Berichterstattung nicht möglich ist. Den Medien wurde rechtswidrig der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt. Diese Praxis steht im klaren Widerspruch zur Sächsischen Gemeindeordnung."
Und weiter:
"Ursprünglich sah sich die 'Freie Presse' mit der Stadt auf einem guten Weg, um den angekündigten Ausschluss abwenden zu können. Als die Stadt diesen Weg verließ, war es nach Auskunft des beauftragten Rechtsanwaltes zeitlich nicht mehr möglich, das Recht gerichtlich durchzusetzen."
Bei der Stadtverwaltung Burgstädt und dem "Amt für Öffentlichkeitsarbeit" war am Freitagmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen.
Den Kommentaren auf der Facebook-Seite der "Freien Presse" ist zu entnehmen, dass es im Vorfeld ein Pressegespräch zur Bürgerversammlung und der Anmietung der Wohnungen gegeben haben soll (s. Screenshot).
Es ist nicht der erste Fall, in dem eine sächsische Kommunalverwaltung ein sehr eigenwilliges Verständnis von Pressefreiheit an den Tag legt (vgl. Flurfunk vom 29.10.2016: "Provinzposse: 'Das Rathaus von Strehla zeigt sich gesprächsbereit'").
Hier finden Sie den ganzen Text der "Freien Presse" zu Burgstädt: "Asylbewerber: Warum wir heute nicht über die Einwohnerversammlung in Burgstädt berichten".
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