Ein Gastkommentar.
Ein Kind in Dresden bekommt den – zugegebenermaßen – recht ungewöhnlichen Namen "Sturmhorst Sturmhart Siegbald Torsten" und im Netz bricht eine medialen Lawine los, die am Geisteszustand so manchen Bloggers und Journalisten Zweifeln lässt. Von Buzzfeed über HuffingtonPost und Focus Online bis hin zum regionalen Boulevard von Mopo24 – das Foto des Kindes wird munter durchs Netz gereicht.
Teils sogar unverpixelt, als Screenshot von der Website des Krankenhauses geklaut. Dieses stellt dort, wie viele andere Krankenhäuser auch, die Galerien der Neugeborenen ins Netz, holt zur Veröffentlichung von Foto und Vorname die Einverständniserklärung der Eltern ein.
Im Fall des kleinen Siegbald lief allerdings etwas schief, zunächst wurde er in der Galerie als "Sturmhorst Siegbald Torsten" bezeichnet. Als der mediale Sturm losbricht, reagiert die Klinik, entfernt das Foto und stellt später klar: es handelt sich bei dem Namen um einen Fehler. Entsetzt von den Reaktionen im Netz ("SS-Torsten") sehen sich die Eltern sogar genötigt klarzustellen, mit rechtem Gedankengut nichts zu tun zu haben.
Später wird das Dresdner Standesamt mitteilen, der Junge heißt Sturmhart, nicht Sturmhorst. Und: Der Name Sturmhart ist urkundenfähig, wurde also geprüft und kann als Vorname genutzt werden. Bis dahin ist die Geschichte bereits vom regionalen Boulevard bis in die Schweiz geschwappt.
Folgende Fragen stellen sich für mich aus medialer Sicht:
1. Was ist von der Verwendung eines Screenshots des Kindes – teils unverpixelt – auf den Webseiten der Medien zu halten?
a) Recht am eigenen Bild
Auch ein Neugeborenes hat ein Recht am eigenen Bild. Die Eltern Sturmharts hatten der Veröffentlichung von Foto und Name auf der Seite des Diakonissenkrankenhauses zugestimmt. Eine Zustimmung zur Veröffentlichung des Bildes auf anderen Webseiten ergibt sich daraus aber nicht. Spätestens die unverpixelte Veröffentlichung stellt damit einen Rechtsverstoß dar.
b) Urheberrecht
Screenshots können unter gewissen Voraussetzungen als Bildzitat angesehen werden. Die Grundsätze der Zitierfreiheit sind in § 51 UrhG geregelt. Rechtambild.de führt dazu aus:
So umfasst § 51 S. 1 UrhG zwar die Übernahme der Abbildung eines Kunstwerks in ein anderes zum Zwecke des Zitats, befreit ihn jedoch nicht davon, entsprechende Nutzungsrechte beim Fotografen zu erfragen. (…) Dass auch im Rahmen des Bildzitats die allgemeinen Grundsätze der Zitierfreiheit greifen, belegt ein Urteil des LG Berlin (Urt. v. 16.03.2000, Aktz.: 16 S 12/99). Hierbei ging es um das Zitat von ‚screenshots‘ einer Fernsehsendung. Diese sind solange nicht von der Zitierfreiheit gedeckt, wie keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Bildzitat und keine eindeutige Quellenangabe erfolgt und begründen daher eine Schadensersatzpflicht.
Die Website bietet im Übrigen viele weitere wichtige Fakten, rund um den juristisch sicheren Umgang mit Bildern und Zitaten. Lektüre für alle Publizisten empfehlenswert!
Fakt ist: ein geklautes Foto ist ein geklautes Foto. Eine Kennzeichnung als Screenshot und Quellenangabe des Krankenhauses reicht meines Erachtens nicht aus, um sich auf das Zitierrecht zurückzuziehen.
2. Was ist von der Namensnennung zu halten?
Die bloße Nennung eines Vornamens in einem Artikel (ohne nähere Angaben zu Alter, Beruf, Wohnort) ist in der Regel nicht problematisch, es ist nicht von einer Identifizierbarkeit auszugehen.
Durch die Kombination mit der Bildveröffentlichung wird es aber problematisch. Auch wenn die Eltern der Veröffentlichung der Daten auf der Website des Krankenhauses zugestimmt haben, heißt das noch lange nicht, dass das Kind damit "vogelfrei" für jeden Journalisten ist.
Dazu heißt es im Pressekodex, Ziffer 8:
"Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung. Soweit eine Anonymisierung geboten ist, muss sie wirksam sein."
Heißt im konkreten Fall: Pixeln ist das Minimum. Der schwarze Balken, der zunächst bei MoPo24.de zur Anonymisierung genutzt wird, wie sonst bei der Berichterstattung über Straftäter, ist im Zusammenhang mit einem Kleinkind einfach nur geschmacklos.
3. Haben die alle eine Schraube locker?
Leider ja! Ob das das unreflektierte Verbreiten und Teilen entsprechender Screenshots bei Twitter und Facebook betrifft, ehrabschneidende und niederträchtige Kommentare oder die Veröffentlichung des Fotos in Blogs oder Klickmaschinen wie Focus Online, HuffingtonPost oder Buzzfeed. Um Persönlichkeits- und Urheberrechte kümmert sich offenbar kaum ein Nutzer, erschreckenderweise betrifft das im minutenaktuellen Geschäft aber auch einige (Online)-Redakteur und Contentmanager.
Von den Spekulationen einiger Medien und Usern über einen rechtsextremen Hintergrund ("SS-Torsten") möchte ich gar nicht erst anfangen…
Aus den vielbeschworenen Sozialen Medien sind längst asoziale Medien geworden – getrieben vom Kampf um Reichweite, Klicks und Likes.
Beachten Sie zum Thema bitte auch unseren "Live-Ticker" vom 16.6.2015: "Live-Ticker: Sturm auf Sturmhorst Sturmhart".
Juni 17, 2015
Nun ja...die Details der Veröffentlichung sind in der Tat speziell. Hierbei handelt es sich immer um eine Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Interesse. ..Die Eltern könnten das ggf. über Gerichte klären...und so dem Kinde ein Sparbuch befüllen.
Außer Frage steht für mich...dass Berichtet wurde. 1. Die Eltern haben mit Bild und Name einer Veröffentlichung zugestimmt. 2. Wer auf die Bühne geht ist selber Schuld. Wer dem armen Kinde ob Hart oder Horst einen Stürmischen Namen gibt....wird auch später noch einigen Gegenwind aushalten müssen. Als Nachricht mit Gesprächs wert aus meiner Sicht uneingeschränkt berichtenswert. Und zwar gerade weil sie einer -für jeden einsehbar - Veröffentlichung zugestimmt haben. Das wäre auch so ...Wenn zwei 14 jährige Ostsachsen in einem Boot aus Senfeimern den Atlantik überqueren und das bei Facebook posten. Es ist definitiv berichtenswert. Es wäre nicht gegeben...
Und ja ...die Medien hätten mehr Pixeln müssen. .als Zitat und Beleg für die Veröffentlichung jedoch legitim. In der Abwägung der Rechtsinteressen mögen andere zu einer anderen Auffassung kommen . Ich sehe es als Warnschuss an dir Eltern....nennt ihn doch für die Kinder und Schulzeit wenigstens Sigi.
Eure Mechthilf
Juni 17, 2015
Na, wenn wir da mal nicht unserer Erklärung dafür haben, warum seit fast nem Jahr auf dem Chantalismusblog nichts mehr passiert... . Leider.
Schön, dass ihr euch über all das aufregt, aber: wir sind uns einig darüber, dass die Eltern zumindest Besuch vom Jugendamt erhalten müssten, weil sie ihr Kind mit diesem Namen strafen? Das gilt natürlich genau so für alle Chantalismus/Kevinismus Opfer.
Juni 17, 2015
"Im Fall des kleinen Sieghart lief allerdings etwas schief ...." Stimmt. Und schon hat der Kleine noch einen falschen Namen.
Juni 17, 2015
Was ein Unfug.
Weil irgendjemand entscheidet, dass Sturmhorst ein Naziname ist - wieso eigentlich? - ist es legitim eine asoziale Hetze einzuleiten?
Und weil die Eltern auf diesen Dienst zugestimmt, der zwar öffentlich erreichbar ist, aber sicher nicht "Der Öffentlichkeit" dient, sondern den frohen Verwanten und Bekannten eine Nachricht zu kommen zu lassen, dass das Kind gesund und Munter ist, haben sie oder besser das Kind das Recht verloren Repektvoll behnadelt zu werden?
Es ist also völlig legtim etwas, von dem ihr auf Twitter entscheidet das es Wert ist lächerlich gemacht zu werden, lächerlich zu machen, egal was oder wer es ist.
Ich finde Twitter immer ekelerregender in seiner dumpfen Aufgeregtheit, wo kaum einer reflektiert geschweige denn die Wirkung hinterfragt über das was er oder sie da in die Öffentlichkeit posaunt.
Juni 17, 2015
Ich glaube der Fall liegt hier etwas anders: Die Diakonissenschwestern waren zur Weiterbildung in Berlin. Allerdings haben sie sich im Kongresszentrum nicht für den Kurs "Virale Infektionen bei Kleinstkindern" entschieden, sondern sind spontan in den Impulsvortrag "Virales MedizinMarketing". Irgendwie ist die Sache jedoch aus dem Ruder gelaufen. ...
Juni 17, 2015
@Leo: Das war ein Test, ob wir aufmerksame Leser haben! ;-) Im Ernst: Danke für den Hinweis, habe es gerade korrigiert!
Juni 17, 2015
"Haben die alle eine Schraube locker?" Besser mal einen Liveticker darüber schalten, wie sensationsgeil die anderen sind...
Juni 17, 2015
OK, über die Berichterstattung und die Vorgehensweise der Medien braucht man nicht zu streiten. Unterirdisch wie immer, Hauptsache Klicks.
Aber mal ehrlich. Wenn ich als Vater/Mutter hergehe und bewusst und im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte mein Kind "Sturmhart Siegbald Thorsten" nenne, sollte ich mal zumindest mit einer Kontroverse rechnen. Und natürlich haben sie mit rechtem Gedankengut nichts zu tun. Hat Pegida laut eigener Aussage aber auch nicht... Honi soit qui mal y pense
Juni 17, 2015
Man hätte die Eltern AUSLACHEN sollen, sich über diese seltsamen Vögel lustig machen.
Vielleicht merken sie dann was?
Sie wurden "genötigt" (!), zu sagen, dass sie "mit rechtem Gedankengut" nichts zu tun haben.
Freiwillig also nicht.
Deren Bücherbord würd' ich gerne mal sehen.
.
Disclosure: ich kannte mal einen Journalisten, der mich mit "rechtem Gedankengut" vollquatschte (Auschwitz war gar nicht so, David Irwing ist der einzig wahre Historiker; und zuhause bei ihm lagen Gerhard-Frey-Zeitungen herum, etc.). Als ich ihn und dann seine Kollegen darauf aufmerksam machte, wurde auch abgewiegelt: "Ach, der doch nicht. Der redet vielleicht so, aber der ist doch kein Neonazi!" Inzwischen ist er abgetaucht.
Juni 17, 2015
Ich sehe es ähnlich wie Seb: Wer sein Kind "Sturmhart Siegbald ..." nennt, sollte schon ein paar kritische Reaktionen einplanen. Es ist zwar etwas anmaßend von uns anderen, dass wir festlegen möchten, welche Namen erlaubt sind und welche nicht, aber die Frage muss schon gestattet sein, was in den Eltern da vorging? Wenn es bei ihnen angeblich keinen rechten Hintergrund gibt (was irgendwie wenig glaubwürdig anmutet), müssen sie sich die Fragen nach dem Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte durchaus gefallen lassen.
Dass Medien auf so etwas reagieren, finde ich jetzt nicht so ungewöhnlich. Die Frage, ob die sozialen Medien längst asoziale Medien geworden sind, ist allerdings berechtigt, auch aus anderen Gründen. Die Verwendung des Bildmaterials ist selbstverständlich auch zu kritisieren.
Juni 17, 2015
Der Name Sturmhart ist heute ja schon nicht mehr so gebräuchlich, da kann ich die Irritationen durchaus nachvollziehen (ich kannte noch bei der Bundeswehr einen "Sturmhart Eisenkeil", da war durch den Namen der Beruf schon vorprogrammiert...;) ).
Was die Nazianalogien angeht, naja, das ist in der heutigen Zeit ja nichts ungewöhnliches mehr (leider). Es wird ja ständig versucht, in Abkürzungen, Zahlen, ja sogar in Waschmittelverpackungen (Ariel 88) eine rechte Gesinnung hineinzuinterpretieren. Wird Zeit, daß das "Armbandnazometer" kommt, um uns vor solchen Problemen zu schützen...;)
Juni 18, 2015
Würde es Pegida nicht geben, hätte dieser Name vermutlich nicht so einen shitstorm ausgelöst. Da merkt man wieder was Pegida in Dresden angerichtet hat. Die ganze Welt lacht über diese Stadt.
Juni 19, 2015
Ach diese liebe gute linke Geschmackspolizei. Namen für Neugeborene wird man sich wohl bald von der sächsischen Antifa genehmigen lassen müssen.