Gesetzesänderung: Freie Radios bekommen künftig Sende- und Leitungskosten

Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) bekommt eine weitere Aufgabe: Künftig muss sie auch die Freien Radios in Sachsen (Radio T Chemnitz, Radio blau Leipzig, Coloradio Dresden) finanziell unterstützen.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen schon kommende Woche den Landtag passieren. Konkret geht es um §28 ("Aufgaben der Landesanstalt") des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes, dort wird in Absatz 1 ein weiterer Punkt 19 eingefügt. Der lautet:

"Förderung der nichtkommerziellen lokalen Rundfunkanbieter einschließlich Übernahme der Sende- und Leitungskosten."

Parallel dazu wird auch das Sächsische Gesetz zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland entsprechend geändert.

Die Förderung der Freien Radios (auch "NKL - Nichtkommerzieller Lokalfunk" genannt) wird damit für die SLM verpflichtend – wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbart (vgl. Flurfunk Dresden vom 23.10.2014 bzw. andi-szabo.de: "Was Sachsens neue Koalition für Medienmacher bedeutet").

Heimlich, still und leise...
Die Änderungen der beiden Gesetze erfolgen im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes (HHBeglG), in dem u.a. auch die Finanzierung der Abgeordnetenarbeit neu geregelt wird. Die entsprechende Drucksache ist noch nicht auf dem Server des Landtags zu finden, hat aber den Haushaltsauschuss schon passiert (und liegt Flurfunk Dresden vor).

Die Vorgehensweise durch die Koalition ist insofern bemerkenswert, weil die Änderung der Aufgaben der SLM nichts mit dem sächsischen Haushalt zu tun haben. Andererseits ist es wohl durchaus üblich, dass auch andere Gesetzesänderungen über das HHBeglG mitgeregelt werden. Aus dem Verfahrensweg erklärt sich zumindest, warum wir (und andere) im Vorfeld von der kommenden Änderung nichts mitbekommen haben.

Jahrelanger Streit beendet
Für die Freien Radios ist damit im jahrelangen Streit um Fördergeld durch die SLM ein Meilenstein erreicht: Die traditionell CDU-dominierte SLM hatte den eher linken NKL jahrelang (üppige) Förderung verweigert. Unter anderem mit dem Argument, die Verwendung der Rundfunkgebühren (die Haupteinnahmequelle der SLM) für die NKL sei nicht mit dem gesetzlichem Auftrag gedeckt. Zwar gab es eine Unterstützung für die Freien Radios, allerdings nur in geringer Höhe und aus anderen Einnahmequellen der SLM (z.B. Strafzahlungen oder Lizenzeinnahmen).

Die Freien Radios hatten stets argumentiert, die Förderpolitik der SLM sei ungerecht, weil u.a. die Lokalfernsehstationen umfangreiche Unterstützung durch die SLM erfahren (vgl. etwa Flurfunk Dresden vom 4.7.2014: "Änderung kommt: Sächsisches Privatrundfunkgesetz am 9.7.2014 im Landtag").

1 Kommentar
  • Torsten
    April 23, 2015

    Wat'n Kampf. Na Glückwunsch - endlich.

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