Die Änderung des sächsischen Privatrundfunkgesetzes kommt: Wie geplant werden die Gesetzesänderungen am 9.7.2014 im Landtag zur Abstimmung vorgelegt (vgl. Flurfunk Dresden vom 2.2.2014: "Sächsisches Lokal-TV: Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause?"). Der 9.7. ist der letztmögliche Termin für eine Gesetzesänderung noch vor der Landtagswahl, im Anschluss geht der Landtag in die Sommerpause.
Nach Flurfunk-Dresden-Informationen hat der Wissenschaftsausschuss des Sächsischen Landtages der Gesetzesvorlage (genauer: den "Entwurf zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes und des Sächsischen Gesetzes zur Durchführung des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschland") bereits Ende Juni zugestimmt; die Gesetzesänderung dürfte also die notwendige Mehrheit erhalten.
Zumal, so ist zu hören, auch Vertreter der Opositionsparteien die Unterstützung für das Lokal-Fernsehen mittragen.
Konkret beinhaltet die Gesetzesänderung drei Aspekte:
1. Die Abschaltung der analogen Kabelanlagen wird verschoben. Neuer Termin ist der 31.12.2018 – bislang war die Abschaltung für Ende 2014 geplant.
2. Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) bekommt die Befugnis, Veranstalter von Lokal-TV dauerhaft bei der Verbreitung zu unterstützen. Konkret geht es um die Leitungs- bzw. Verbreitungskosten. Für die Sender, die größtenteils nicht kostendeckend arbeiten, bedeutet dies eine erhebliche Kostenentlastung.
3. Kabelnetz-Betreiber müssen künftig die Fernsehsignale kostenfrei einspeisen – auch dies bedeutet für die Programmveranstalter eine Kostenentlastung.
Ziel der Gesetzesänderung, die von der sächsischen Regierungskoalition aus CDU und FDP vorangetrieben wird, ist, die lokale Vielfalt in der Berichterstattung zu stärken.
Kritik an Förderungs-Plänen
Im Umfeld einer Anhörung im Landtag Anfang Juni war der Gesetzesentwurf öffentlich diskutiert worden. Dabei hatte es auch Einwände gegeben. So hatten etwa die freien Radios eine Berücksichtigung im Gesetz und ebenfalls Unterstützung für die Leitungskosten gefordert (vgl. Flurfunk Dresden vom 31.5.2014: "Änderung des Privatrundfunkgesetz: Radioinitiative Dresden fordert Berücksichtigung der Freien Radios").
Der DJV Sachsen hatte gefordert, die finanzielle Förderung durch die SLM "an ein zu definierendes Minimum an journalistischen und kulturellen Inhalten im Programm" zu binden (vgl. DJV Sachsen vom 2.6.2o14: "Förderung nur für journalistische Angebote!").
Lesenswert ist außerdem die ausführliche Stellungnahme des Evangelischen Medienverband in Sachsen e.V.. Darin hatte es u.a. geheißen, man könne mangels öffentlich verfügbarer Erhebung keinen "relevanten Beitrag zur publizistischen Vielfalt" durch die lokalen TV-Anbieter erkennen. Der Verband hatte vorgeschlagen, zunächst mit einer Programmanalyse die Bewertung des publizistischen Beitrags zu ermitteln und eine mögliche Förderung an Qualitätskriterien zu orientieren. Die ganze Stellungnahme des Evangelischen Medienverbands finden Sie hier als PDF.
Geld an die Sender noch in diesem Jahr?
Sofern die Gesetzesänderungen – wie erwartet – den Landtag am 9.7. passieren, treten die Änderungen mit Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt im Spätsommer in Kraft.
Geld fließt dann aber noch nicht direkt: Zunächst muss die SLM eine Förderrichtlinie verabschieden, die europarechtskonform ist. Ansonsten droht die Gefahr, dass Brüssel die Förderung als unzulässige Beihilfe einstuft. Die Prüfung wird eine Weile dauern, Ziel aber sei es, so ist zu hören, noch dieses Jahr Geld zu verteilen. Immerhin hat die SLM bereits jetzt eine Rücklage von 250.000 Euro gebildet.
Dauerhaft aber ist noch offen, woher die Fördermittel kommen – hier ist im Gespräch, die Überschüsse aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag zu nutzen (vgl. Flurfunk Dresden vom 1.6.2014: "Überschüssige Rundfunkbeiträge: Bald 15 Cent pro Haushalt für Lokal-TV?").
Wer sich näher über die geplanten Änderungen informieren will, kann in unserem Beitrag vom 23.4.2014 nachlesen: "Förderung für Lokal-TV in Sachsen: CDU-/FDP-Koalition will Privatrundfunkgesetz ändern".
Die geplanten Änderungen samt Erläuterungen sind in der Landtags-Drucksache 5/14243 nachzulesen –diese ist auf den Seiten des Landtages oder direkt hier bei uns als PDF nachzulesen.
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