15.000 Euro: So hoch ist das Bußgeld, dass die TeleVision Zwickau GmbH für die Vereinbarung mit dem Landratsamt Zwickau zahlen muss. Dass hat der Medienrat der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) in seiner Sitzung am 24.3.2014 (Montag) beschlossen.
In einer Mitteilung der SLM heißt es zu dem "aufsichtsrechtlichen Verfahren":
"Hinsichtlich der Vereinbarung zur Erstellung und Nachverwertung von TV-Beiträgen zwischen dem Landratsamt Zwickau und der TeleVision Zwickau GmbH wurde ‒ in Abstimmung mit der Versammlung der SLM auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung vom 03.03.2014, der Auswertung von Zeugenbefragungen und der abschließenden Bewertung der Ermittlungen ‒ festgestellt, dass die Television Zwickau GmbH (Veranstalterin) gegen das Verbot der Themenplatzierung (§ 24 Abs. 1 Sächsisches Privatrundfunkgesetz – SächsPRG i.V.m. § 7 Abs. 7 Satz 1 Rundfunkstaatsvertrag – RStV) verstoßen hat."
Neben dem Bußgeld in Höhe von 15.000 Euro muss der Sender die Beanstandung durch die SLM auch im Programm ausstrahlen. Der SLM-Medienrat stellte außerdem einen Verstoß gegen die Ankündigungs- und Kennzeichnungspflichten für Dauerwerbesendungen und gegen das Kennzeichnungsgebot für Fernsehwerbung fest.
Wer die lokale TV-Landschaft kennt, weiß: Die Höhe des Bußgeldes dürfte den Sender hart treffen. In der SLM-Mitteilung ist der Präsident des Medienrats Michael Sagurna mit den Worten zitiert, der Fall sei "in der 23jährigen Geschichte der SLM ohne Beispiel".
Hintergrund ist die Vereinbarung von TeleVision Zwickau mit dem örtlichen Landtratsamt über die Produktion diverser TV-Beiträge, die im Programm und auf Youtube zu sehen waren. Das Landratsamt finanzierte die Beiträge und hatte offenbar entsprechend Einfluß auf die Inhalte.
Den Stein für das Verfahren ins Rollen gebracht hatte ein Bericht der "Freien Presse", der DJV Sachsen hatte daraufhin Konsequenzen gefordert (vgl. Flurfunk Dresden vom 20.2.2014). Berichtet hatte auch das NDR-Medienmagazin ZAPP (vgl. Flurfunk Dresden vom 7.3.2014).
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