Es geht schon als Vorabmeldung des "SPIEGEL" durch die Mediendienste (und da ärgert man sich als Blogger dann, dass man die Meldung nicht schon Freitag gebracht hat, da lag uns das Dokument bereits vor):
Ein Rechtsgutachten mit Briefkopf des Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags Sachsen-Anhalt (das ganze Dokument finden Sie bei uns hier als PDF) hat sich der Frage angenommen, ob der Rundfunkrat am morgigen Montag (26.9.2011) mehr als einen Wahlgang für den vorgeschlagenen Intendanten-Kandidaten Bernd Hilder durchführen kann.
Die wörtliche Antwort in dem sechsseitigen Gutachten fällt so aus:
"Die Wahl kann mit sehr hoher Rechtssicherheit durchgeführt werden, falls für jeden Wahlvorschlag des Verwaltungsrates nach § 30 Abs. 1 und 2 MDR-Staatsvertrag nur ein Wahlgang stattfindet. Sofern nach Ablauf der Frist nach § 30 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag kein Intendant mit der erforderlichen Mehrheit gewählt wurde, findet ein weiterer Wahlgang statt, in welchem der zuletzt vom Verwaltungsrat vorgeschlagene Bewerber gewählt ist, sofern er die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Sämtliche Abweichungen von dem vorgehend beschrieben Verfahren sind letztlich mit rechtlichen Risiken verbunden, da die Formulierungen des Staatsvertrages ungenau sind."
In Fettschrift folgt der Hinweis:
"Welcher Auslegung ein Gericht folgen würde, kann allerdings nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden."
Daher empfiehlt das Dokument die Durchführung von mehreren Wahlgängen "protokollwirksam im Verlauf der Sitzung zu rügen." Und weiter:
"Sofern ein – grundsätzlich überflüssiger - Beschluss über die Zahl der Wahlgänge mit Mehrheit gefasst werden sollte, sollte die Rüge bereits hier erfolgen."
Ein zweiter Wahlgang könne auch dadurch verhindert werden, so das Gutachten weiter, sollte nach dem ersten Wahlgang nicht mehr eine Zweidrittelmehrheit anwesend sein. Wörtlich heißt es:
"Es könnte allerdings möglich sein, dass die Durchführung von mehrfachen Wahlgängen, dadurch verhindert werden kann, dass die Beschlussunfähigkeit herbeigeführt wird und die Beschlussfähigkeit vor Durchführung des Wahlganges gerügt wird. Gemäß § 23 Abs. 1 MDR- Staatsvertrag ist der Rundfunkrat beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Nach allgemeinen Regeln wird die Beschlussfähigkeit zu Beginn von Sitzungen festgestellt und wirkt fort, bis diese angezweifelt wird. Sofern nach Durchführung eines Wahlganges weniger als 29 Rundfunkratsmitglieder anwesend sind und von einem anwesenden Mitglied beantragt wird, die Beschlussfähigkeit festzustellen, ist die Beschlussunfähigkeit festzustellen. Sofern die Beschlussfähigkeit nicht kurzfristig wieder hergestellt werden kann, ist die Sitzung zu beenden. Diese Feststellung ist nach Artikel 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Satzung in das Protokoll aufzunehmen."
Das Gutachten mit Datum vom 15.9.2011 ist ein geschickter Schachzug der Hilder-Gegner: Für ein kurzfristiges Gegengutachten dürfte es nun zu spät sein (falls es überhaupt zu einem anderen Ergebnis käme) - zumindest dürfte eine große Zahl der Rundfunkräte nun nicht mehr bereit sein, das Risiko von mehreren Wahlgängen einzugehen. Die Pausen zwischen den Wahlgängen hätten ja möglicherweise genutzt werden können, um den einen oder anderen Nein-Stimmer zu überzeugen...
Hintergrund für das Gutachten dürfte eine Tischvorlage für die Tagesordnung der Rundfunkratssitzung sein, in der die Möglichkeit mehrerer Wahlgänge erörtert wird (vgl. Thüringer Allgemeine: "Warnung vor politischem Einfluss auf Wahl von Reiters Nachfolger", auch verlinkt in unserem Intendanten-Wiki).
Die Sitzung des MDR-Rundfunkrates beginnt morgen (Montag, 26.9.2011) um 11 Uhr, die Vorstellung von Bernd Hilder als Kandidat und der dazugehörige Wahlgang dürften gegen Mittag erfolgen.
Mal schauen, wer als erstes über das Ergebnis informieren wird.
September 26, 2011
boah. jetzt gibt es schon so viel spekulation, möglichkeiten & querfeuer, was ich nebenbei gesprochen schon lange nicht mehr als in überschriften verfolgen mag, und am ende kommt was raus? wird sich unser MDR tatsächlich zu etwas besserem verändern? wünschen würde ich mir da ja, dringend sogar, aber was muss das dann erst anstrengend werden, wenn wir mal anfangen konkreter, mit neuem ziel gerichtet, über inhalte zu reden?