Für Kritik haben Äußerungen des Sächsischen Staatskanzleichefs Johannes Beermann gesorgt, die Rundfunkgebühr bei 17,98 Euro festzuschreiben und zur Not das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender zu reduzieren.
"'17,98 Euro sind die Messlatte. Zur Not sind wir bereit, die Aufgaben so zu verringern, dass diese Messlatte sicher nicht gerissen wird' (...) "Brauchen wir das Erste, das ZDF und die dritten Programme? Gehört die Unterhaltung von Balletten und (Blas-) Orchestern zum Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt?"
Die Zitate stammen aus einem Interview des Medienmagazin "promedia" mit Beermann und sind von dpa aufgegriffen worden. Meldungen dazu finden sich u.a. bei DNN-Online: "Sachsen: Rundfunkgebühr darf nicht steigen" und bei "BILD Leipzig": "Sachsen: Rundfunkgebühr darf nicht steigen"*.
"Seine Argumente missachten den verfassungsrechtlich festgelegten Kultur- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", ist eine prompte Reaktion des medienpolitischen Sprechers der Fraktion der Grünen im Sächsischen Landtag, Karl-Heinz Gerstenberg. Der hatte kurz nach der dpa-Meldung eine Pressemitteilung zum Thema verschickt (leider online nicht zu finden).
Auch der DJV sah sich zu einer Pressemitteilung gezwungen: Beermann missachte die von der Verfassung vorgeschriebene Staatsferne der Ö-R-Sender; außerdem entscheide die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten über die Höhe der Rundfunkgebühren, nicht die Ministerpräsidenten, heißt es dort.
Die Pressemitteilung des DJV mit dem Titel: "DJV stellt klar: ARD und ZDF sind kein Staatsfernsehen" zitiert den DJV-Vorsitzenden Konken:
"Die Politik würde ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie versuchen würde, Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. (...) Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland sind kein Staatsfernsehen, dessen Inhalte von Ministerpräsidenten bestimmt werden."
Hintergrund: Der Chef der Sächsischen Staatskanzlei Johannes Beermann leitet eine Arbeitsgemeinschaft der Länder, die sich mit der Stabilität der Rundfunkbeiträge befasst. Er hat sich schon mehrfach sehr deutlich dafür ausgesprochen, die neue Haushaltsabgabe dauerhaft festzuschreiben.
*Warum sind solche Meldungen eigentlich nicht bei 'BILD Dresden' - also der Ausgabe der sächsischen Landeshauptstadt - zu finden? Werden die Meldungen etwa immer noch in Berlin eingepflegt?
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